Pressemitteilung Nr. 09/05
Die Mieten ziehen wieder kräftiger an. Dieser gegenläufige Trend zum Markt ist u.a. auf die Ausweisung von 4/5-Spannen beim Mietspiegel 2003 zurückzuführen. Der heute veröffentlichte Berliner Mietspiegel 2005 weist zum Mietspiegel 2003 in der weit überwiegenden Zahl der Mietspiegelfelder zum Teil deutliche Steigerungen aus. Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter wirft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, erneut einen „Vermieter-Mietspiegel“ erstellt zu haben. Wiederum sind nämlich die Spannen bis zu 4/5 der Mietwerte eines Feldes ausgeweitet und damit weitere Erhöhungsspielräume geschaffen worden, die sich im nächsten Mietspiegel 2007 niederschlagen werden. Deswegen trägt der Berliner Mieterverein e.V., wie die anderen Mieterverbände auch, den Mietspiegel 2005 nicht mit.
Die Ausweitung der Spanne auf 4/5 der Mietwerte führt im Verhältnis zur ¾-Spanne zu zusätzlichen Mieterhöhungsspielräumen von bis zu 0,27 Euro/qm/Monat. In etwa 45 Prozent aller ordentlich besetzten Felder der Mietspiegeltabelle 2005 steigen durch die Spannenvergrößerung noch einmal die relevanten Oberwerte. Der Spielraum für Mieterhöhungen wird dabei vor allem für Altbauten (bis Jahrgang 1918) erhöht. 17 Felder weisen dann eine Spanne zwischen 3/4 und 4/5 aller Mietwerte aus. Im Vergleich zur alten 2/3-Spanne steigt der Spielraum um das Doppelte bis das Dreifache. Die Spannenvergrößerung ist nach Auffassung von Vetter vollkommen inakzeptabel. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wendet sich damit auch gegen die Empfehlung der Bundesregierung. Aus empirisch-statistischen Erwägungen heraus gibt es für diese Spannenvergrößerung keinen Anlass, denn die Streuung der Mietwerte um die Mittelwerte ist generell geringer geworden und somit eine engere Spanne angemessen.
Kritik gibt es vom Berliner Mieterverein e.V. (BMV) zudem an der Orientierungshilfe. Senat und Vermieter sind nicht bereit, den Mietern bei der Bewertung des energetischen Gebäudezustands ein nachprüfbares Kriterium an die Hand zu geben. Das Merkmal soll einseitig von Vermietern zur Erhöhung genutzt werden können.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt 20:
Mieterhöhungen nach §§ 558-558 e BGB – Berliner Mietspiegel.
12.11.2017