Pressemitteilung Nr. 13/05
Die Gaspreiserhöhung führt zu einem erheblichen Anstieg der Mietnebenkosten. „Wird die Entwicklung nicht gestoppt, dann werden die Nebenkosten tatsächlich zur 2. Miete“, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Nach Berechnungen des Berliner Mietervereins zahlen Mieter in gasbeheizten Zentralheizungen ab 2006 durchschnittlich etwa 0,88 Euro/qm im Monat, Wartungskosten nicht eingeschlossen. Für eine 70 qm große Wohnung sind dies 62 Euro monatlich. Mit rund 0,10 Euro/qm im Monat schlägt darin die jüngste Erhöhung zum 1.10.2005 zu Buche, bei einem Verbrauch von 12.000 bis 15.000 kWh müssen etwa 75,- Euro pro Jahr, bei 20.000 kWh 120 Euro mehr aufgewendet werden. Die bis zu 9%ige Preiserhöhung im Dezember 2004 sorgte für eine Anhebung um 0,06 Euro/qm/Monat, bzw. 50 Euro pro Jahr. Laut Betriebskostenspiegel für das Jahr 2003 zahlten Mieter von gasbetriebenen Zentralheizungen mit Warmwasserversorgung durchschnittlich 0,72 Euro/qm im Monat, was bei der 70 qm großen Durchschnittswohnung 50 Euro im Monat bedeutete. Von 2003 bis 2006 erhöhen sich damit die flächenbezogenen Gaskosten um 24 %.
Besonders betroffen von der Erhöhung der Gas- und Ölpreise sind die Arbeitslosengeld II-Empfänger. Da die festgelegten Mietoberwerte für Bruttowarmmieten gelten, werden Preiserhöhungen nicht durch zusätzliche Leistungen kompensiert. „Wir verlangen vom Senat eine Anhebung dieser Mietoberwerte spätestens zum 1.1.2006“, erklärte Wild. Denn neben der Erhöhung der Nettokaltmieten infolge der Mietspiegelveröffentlichung muss nun bei den ALG II-Empfängern auch noch die Heizkostensteigerung aufgefangen werden. Für Nettomietsteigerungen und Heizkostensteigerungen von 11,9 % bei Gas oder 65 % für Öl sei bei den Oberwerten kein Spielraum. Von der neuen Bundesregierung erwartet der Mieterverein einen Heizkostenzuschuss als Soforthilfe.
Der Berliner Mieterverein rechnet mit dauerhaft hohen Gaspreisen, unabhängig von Ölpreisbindung und Vertragslaufzeiten. Die Energieeinsparung muss daher konsequent vorangetrieben werden. Der Mieterverein wirft dem Senat vor, den bundesgesetzlichen Vorschriften zur Energieeinsparung kein Landesrecht anzuschließen, das die Umsetzung kontrolliert. Wegen der rasant ansteigenden Energiepreise müssen Energie fressende Altanlagen für die Raumbeheizung umgehend ausgewechselt werden. „Wenn die Vermieter die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht freiwillig erfüllen, dann ist es die Aufgabe des Senats, diese Heizanlagen aufzuspüren und den Vermieter zum Austausch zu zwingen“, betonte Wild.
09.07.2014