Leitsatz:
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig.
BGH v. 13.7.2006 – IX ZB 301/04 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 10 Seiten]
23.02.2013