Die Vorbereitungen für den Berliner Mietspiegel 2015 beginnen. Bis zum 26. März 2014 können Änderungswünsche für die Wohnlageneinstufung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beantragt werden. Der Berliner Mieterverein empfiehlt Mietern, von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.
Der Berliner Mietspiegel unterscheidet zwischen den Wohnlagen einfach, mittel und gut. Beschrieben wird damit die Qualität des Umfeldes einer Wohnung. Zwischen den drei Wohnlagen kann es teilweise erhebliche Mietpreisunterschiede geben. So beträgt im Mietspiegel 2013 in der Baualtersklasse 1965 bis 1972 der Mittelwert für eine 60 Quadratmeter große Wohnung in einfacher Lage 4,50 Euro, in guter Wohnlage bereits 6,07 Euro pro Quadratmeter.
Folgende Kriterien werden bei der Wohnlagenänderung bewertet und sollten daher auch in der Begründung eines Antrages Erwähnung finden:
- bauliche Verdichtung,
- Nahverkehrs-Anbindung,
- Zustand des Straßenbildes,
- Grünflächenanteil,
- Gebäudezustand,
- Einzelhandelsangebot,
- Gesamtbild,
- umliegendes Gewerbe.
Die Verkehrslärmbelästigung ist kein Kriterium für die Wohnlageneinstufung, sondern wird in der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung als wohnwertminderndes Merkmal berücksichtigt.
Auf der Homepage des Berliner Mietervereins ist ein Formblatt zu finden, das sowohl den Antrag zur Neueinstufung wie auch dessen Begründung erleichtert. Änderungswünsche können aber auch formlos gestellt werden.
Wohnlagenänderungsanträge, die rechtzeitig bis 26. März 2014 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingehen, werden in der Arbeitsgruppe Mietspiegel behandelt. Dort sind neben den Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die großen Mieterorganisationen und die Vermieterverbände sowie Sachverständige vertreten.
Für den Mietspiegel 2013 wurden 791 Änderungsanträge mit 6991 Adressen bearbeitet. „Knapp drei Viertel aller Änderungswünsche wurden in der Vergangenheit von Vermietern eingereicht – wir würden uns eine größere Beteiligung von Mietern bei diesem Verfahren wünschen“, erklärt Reiner Wild, der den Berliner Mieterverein in der Arbeitsgruppe vertritt.
45 Prozent aller Adressen in Berlin befinden sich in mittlerer Wohnlage, 36 Prozent in einfacher und 19 Prozent werden der guten Wohnlage zugeordnet.
ww
MieterMagazin 3/14
Wohnlage-Hochstufungen kommen bislang meist auf Betreiben der Eigentümer zustande (hier: Pettenkofer Straße 11 – hochgestuft auf mittlere Wohnlage)
Foto: Sabine Münch
Aktuelle Wohnlageneinstufung unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/
wohnen/mietspiegel/de/
wohnlagenkarte.shtml
10.10.2024