Im Streit um die Anerkennung des Mietspiegels hat die „Deutsche Wohnen“ offenbar klein beigegeben. Das börsennotierte Wohnungsunternehmen hatte Mietern, die einer umstrittenen Mieterhöhung nicht zustimmen wollten, mit Klage gedroht. Davon hat man nun in fast allen Fällen abgesehen.
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um das Berechnungsverfahren für die ortsübliche Vergleichsmiete.
Der 2013 erschienene Berliner Mietspiegel schreibt erstmals verbindlich vor, dass der Spannenoberwert nicht mittels Orientierungshilfe überschritten werden darf. Die Deutsche Wohnen hat das bei zahlreichen Mieterhöhungen missachtet und Werte deutlich über dem Oberwert verlangt. Beim Berliner Mieterverein (BMV) war man empört darüber, dass sich ausgerechnet der nunmehr größte private Vermieter in der Stadt über den Mietspiegel hinwegsetzt.
Nach der Übernahme der Wohnungsbaugesellschaft GSW besitzt das Unternehmen rund 108.000 Wohnungen in Berlin. Betroffenen Mietern riet der BMV zu einer Teilzustimmung, einer gerichtlichen Klärung sah man gelassen entgegen. Doch die Deutsche Wohnen verzichtete auf Klagen. Lediglich in einem einzigen Fall wurde Klage eingereicht, wie ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mitteilte: „Wir haben unsere Rechtsauffassung nicht geändert, aber wir versuchen grundsätzlich, uns außergerichtlich zu einigen.“ Gegenüber dem „Handelsblatt“ hatte sich das Unternehmen auf unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten des Mietspiegels berufen.
Der BMV wertet den Rückzieher als Erfolg. „Offenbar hat man sich vor Gericht keine großen Chancen ausgerechnet“, schätzt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Denjenigen Mietern, die aus Angst vor einer Klage der Mieterhöhung zugestimmt haben, nutzt das allerdings nichts mehr.
Birgit Leiß
MieterMagazin 3/14
Der größte Berliner Vermieter „Deutsche Wohnen“ setzt sich über den Mietspiegel hinweg
Foto: Deutsche Wohnen
10.03.2014