Ist die Wohnung tatsächlich 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, geht die Rechtsprechung von einem erheblichen Mangel aus, der ggf. zur Mietminderung berechnet.
In der Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist die Wohnungsgröße maßgeblich für die Verteilung der Kosten, bei der Überprüfung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist diese entscheidend für die Einordnung in das richtige Mietspiegelfeld.
Sollten Zweifel an der tatsächlichen Wohnungsgröße bestehen, kann sich eine professionelle Vermessung lohnen.
Wohnflächenberechnung
durch Dipl.Ing.Architekten
Klaus-Uwe Wöllert
Luckauer Straße 5
10969 Berlin
Telefon 030 614 86 55
Fax: 030 61 62 86 06
Mobil 0177 614 86 55
E-Mail: gutachten@ku-woellert.de
Kosten:
Wohnungsgröße * |
Aufmaß mit Grundriss |
1 Zimmer |
130 € zzgl. MwSt. |
2 Zimmer |
160 € zzgl. MwSt. |
3 Zimmer |
190 € zzgl. MwSt. |
4 Zimmer |
230 € zzgl. MwSt. |
5 Zimmer |
270 € zzgl. MwSt. |
6 und mehr Zimmer |
320 € zzgl. MwSt. |
Leistung:
- Durchführung der Aufmaßarbeiten
- Erstellung von vermaßter unmaßstäblicher Grundrissskizze
- Aufstellung von Wohn- / Nutzflächenberechnung nach II. BV/WoFlV
Fahrtkosten nach Aufwand: **
- Entfernung (nur Anfahrt): 0,70 Euro pro km
- Anfahrtsdauer (Durchschnittswert): 50 Euro pro Stunde
* Bei Dachgeschosswohnungen, Einfamilienhäusern / Doppelhaushälften und in Einzelfällen bis zu 50 % Aufschlag (Absprache wegen Schwierigkeitsgrad, komplizierten Grundrissen, größerer Anzahl von Nebenräumen, Abstellräumen, Balkonen etc.)
** Basiswerte als Anfahrt (einfache Fahrt) aus Google Maps Routenplaner
Stand: 26.1.2022
26.03.2024