Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 11/2013, Seite 26, Rosemarie Mieder:
„Tauben in der Stadt – Fliegende Vorurteilsträger“
Alles Vorurteile?
„Tauben füttern ist nicht verboten“, schreiben Sie. Leider, möchte man da anfügen. Und: Nicht nur „mancher Stadtbewohner“ (versuchen Sie es doch mal mit dem Plural!), sondern auch manche Stadtbewohnerin „fühlt“ sich von diesen zu vielen dreckaufwirbelnden Vögeln belästigt. Da spielt es absolut keine Rolle, dass Hundekot mehr wiegt. Tiermedizinerin Malone sagt, Nichtfüttern sei „die falsche Lösung für das Problem“. Es heißt doch aber immer, dass durch menschliche Fütterung die Fruchtbarkeit der Tauben erhöht wird.
Zum Thema Tauben habe ich im Internet Folgendes gefunden: „Taubenkot birgt Gefahr für Mensch und Gebäude und die Schäden, welche er hervorrufen kann, sind nicht unerheblich. Zum einen enthält er eine Vielzahl von Erregern. Diese, wie etwa die EHEC-Bakterien, können beim Menschen schwere Infektionen des Darmes hervorrufen. Tauben können zudem Träger des Chlamydophila psittaci-Bakteriums sein, welches Ornithose, eine vor allem die Lunge betreffende Infektionskrankheit, verursacht.“
Selbst über längere Zeit ausgetrockneter Taubenkot kann noch lebensfähige Erreger beherbergen. Hinzu kommt noch, dass Tauben und ihre Nistplätze oft von Parasiten wie Zecken und Milben befallen sind, die wiederum auf den Menschen übertragen werden können. Des Weiteren bieten die Exkremente einen Nährboden für Schimmelpilze, deren Sporen sensibilisierend wirken.
Neben der gesundheitlichen Gefahr für den Menschen birgt der Taubenkot jedoch im hohen Maße ebenso ein Risiko für Gebäude und Bauten aller Art, da er ätzend wirkt. Nach neuester Erkenntnis ist hierbei nicht der Taubenkot selbst Schadensverursacher, sondern gewisse Pilze, welche auf ihm ideale Wachstumsbedingungen vorfinden.“
S. Mania per E-Mail
Nach Meinung jener, die seit Jahren mit diesem Problem beschäftigt sind – Wildvogelexperten wie Almut Malone und auch Gesundheitsexperten vom Bundesinstitut für Risikobewertung – wird die gesundheitliche Gefahr, die von Tauben ausgeht, oft überschätzt und leider auch nicht selten übersteigert dargestellt. So sind sich diese Fachleute einig, dass der, der im Winter ein Vogelhäuschen aufstellt und damit Schwärme von Wildvögeln anlockt, bei ungenügender Hygiene ein weit größeres gesundheitliches Risiko eingeht als derjenige, der mit Tauben in Kontakt kommt.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2014, Seite 4, Leserbrief von G. Marold:
„Bekennende Tierliebhaberin“
Füttern verboten?
Sie erklären, dass es ein öffentlich-rechtliches Verbot, Tauben zu füttern, in Berlin nicht gibt. In allen EU-Ländern gelten Tauben als „jagdbares Wild“. Laut den Paragrafen 34 und 50 des Landesjagdgesetzes Berlin ist die Fütterung von jagdbaren Wildtieren verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
P. Weber per E-Mail
Gemeinden können ein allgemeines Taubenfütterungsverbot erlassen. In Berlin gibt es eine solche Verbotsverordnung nicht. Das Jagdrecht verbietet zwar Fütterung, gilt aber natürlich nur in Jagdgebieten und nur für Wildtauben und nicht für verwilderte Haustauben. Eine andere Frage ist, ob das Füttern sinnvoll ist. Der Umweltverband NABU Berlin rät zum Nichtfüttern.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2014, Seite 28,
Birgit Leiß: „Zukauf mit Zweifachwirkung“ (Spezial)
Billig kaufen, teuer vermieten
Während der 13 Jahre, in denen unser Mehrfamilienhaus von einem Privateigentümer zum Nächsten wanderte, darunter Personen mit durchaus zweifelhaftem Ruf und zuletzt sogar an eine dänische „Heuschrecke“, gab es keine einzige Mieterhöhung. In den letzten 13 Monaten, nach Erwerb durch das Wohnungsunternehmen Gewobag gleich zwei, von denen eine als unwirksam zurückgenommen werden musste, nur um nachgebessert wiederholt zu werden. Schmutz vor den Mülltonnen, Schmierereien an der Hauswand sind hierbei kein Hinderungsgrund, die Grenzen des Mietspiegels auszuloten. Das Angebot, sich die Wohnung einmal anzusehen, bevor Mieterhöhungen ausgesprochen werden, wird mit Stillschweigen übergangen. Die Erklärung des Gewobag-Vorstandes Markus Terboven, „man kaufe in diesen Fällen von Eigentümern, die aufgrund überzogener Renditeerwartungen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind (…). Nur so könne man die Preise bekommen, die man brauche, um günstige Mietwohnungen anzubieten“, kann ich nur als Ironie verstehen. Billig kaufen und teuer vermieten kann offenbar manch Gemeinnütziger besser als die Privaten.
O. Jordan per E-Mail
MieterMagazin 4/14
07.05.2014