Der Trend ist allgegenwärtig: Ob Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe, Rückkauf der Energienetze, Aufbau eines Stadtwerks oder Bebauung des Tempelhofer Feldes: Die Bürger wollen oder sollen mitbestimmen.
Berlin war das letzte Bundesland, in dem Volksbegehren und Volksentscheide eingeführt wurden. Seit 2005 kann nun auch in der Hauptstadt direkt über einzelne Sachfragen abgestimmt werden. Die Gesetzgebung ist dreistufig: Antrag auf Volkbegehren, Volksbegehren und Volksentscheid. Mit einer Volksinitiative als eigenständigem Verfahren können Bürger erzwingen, dass sich das Abgeordnetenhaus mit einem bestimmten Thema befasst. Prof. Dr. Stephan Heller erläutert im ersten deutschen Standardwerk zu allen aktuellen und grundsätzlichen Fragen der direkten Demokratie umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitsprache und wie öffentlicher Widerstand funktioniert. Tipps von der Problemanalyse bis zur möglichen Konfrontation und 20 Projekte aus der Praxis vervollständigen das Buch.
rb
MieterMagazin 6/14
Heller, Stephan: Verhindern und Ermöglichen – Die Kraft der direkten Demokratie. München, 39,80 Euro
02.06.2014