Für die Kontrolle des seit dem 1. Mai geltenden Zweckentfremdungsverbots bekommen die Bezirke überraschend mehr Personal als zuvor vom Senat genehmigt. Jedoch konnte keine Bearbeiterstelle rechtzeitig besetzt werden. Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert ein konsequentes Vorgehen.
Seit dem 1. Mai müssen Wohnungen, die als Büros, Praxen oder Ferienapartments dienen, beim Bezirksamt angezeigt werden. Für neue zweckfremde Nutzungen sowie für den Leerstand und den Abriss von Wohnraum braucht man eine Genehmigung. Bestehende gewerbliche Nutzungen können bis zum Auslaufen des Mietvertrages bleiben, Ferienwohnungen haben eine Gnadenfrist von zwei Jahren.
Die Bezirksämter können für diese Aufgabe nun 34 statt der bisher vorgesehenen 17 Leute einstellen: fünf innerstädtische Bezirke jeweils vier, die übrigen je zwei. Ende April hatte Finanzsenator Ulrich Nußbaum nämlich überraschend verkündet, dass aus dem Personalüberhang des Landes die Stellenzahl verdoppelt wird. Stadtentwicklungssenator Müller, der in einem langen Streit den Bezirken wortreich erklärt hatte, dass 17 Stellen ausreichend seien, wollte die Rolle des Wohltäters aber dem Finanzsenator nicht überlassen und heftet sich selbst das Verdienst ans Revers: „Wir begrüßen, dass Senator Nußbaum endlich unseren Vorschlag aufgegriffen hat, die Bezirke bei der Umsetzung des Gesetzes durch noch mehr Personal zu unterstützen.“
Die Stellenverdoppelung war die Mindestforderung der Bezirke. Vor der Aufhebung des alten Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2002 waren berlinweit 173 Beamte mit der Überwachung beschäftigt. Die Bezirke wollen nun noch einmal ausloten, ob alle Bearbeiter in einer Dienststelle zusammengefasst werden können.
Zum Start am 1. Mai war allerdings noch keine einzige Stelle besetzt. Es sei schwierig, geeignetes Personal zu finden, zudem müssen die Bearbeiter auch erst einmal für ihre neuen Aufgaben geschult werden. Anträge von Vermietern und Hinweise von Bürgern bekommen also zunächst nur einen Eingangsstempel und werden irgendwann später bearbeitet.
„Ohne die Mithilfe der Bewohner“, so Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, „wird die Verfolgung von Zweckentfremdungen aber wohl nicht funktionieren.“ Deshalb bietet der BMV ein Musterschreiben an, mit dem ein Verstoß über den Mieterverein beim zuständigen Bezirksamt gemeldet werden kann.
Jens Sethmann
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
MieterMagazin 6/14
Über das Sammeln der Anträge und Anzeigen zum Leerstand sind die Behörden noch nicht hinausgekommen
Foto: Sabine Münch
07.05.2016