Durch das Einatmen von Sprühnebel mit hoher Legionellenkonzentration können sich immunschwache Menschen mit der „Legionärskrankheit“ infizieren. Die Bakterien vermehren sich vor allem in warmem, stehendem Wasser – zum Beispiel wenn selten oder gar nicht genutzte Leitungen noch am Netz sind, technische Mängel vorliegen oder Mietwohnungen über eine längere Zeit leerstehen.
Eine häufig eingesetzte erste Maßnahme gegen Legionellen ist die thermische Desinfektion, bei der das Wasser auf 70 Grad Celsius erhitzt wird und jeder Auslass mehrere Minuten mit dieser hohen Wassertemperatur gespült werden muss.
Mieter berichten immer wieder, dass Vermieter in ihren Häusern nach Feststellung eines Legionellenbefalls wochen- oder monatelang nichts unternommen hätten – bei jährlich rund 3000 Toten durch Lungenentzündungen infolge von Legionellen-Infektionen kein Kavaliersdelikt.
Der Berliner Mieterverein rät in diesen Fällen, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen und gegebenenfalls die Miete zu mindern. Reagiert der Vermieter darauf nicht, ist eine Ersatzvornahme möglich: Der Mieter hat dann das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Als Sofort- beziehungsweise Notfallmaßnahme oder auch als Übergangslösung bieten sich Einmal-Wassersterilfilter für Wasserhähne und Duschen an. Diese Filter enthalten sehr feinporige Membranen, die Legionellen und andere Wasserpathogene bis zu 31 Tage zurückhalten. Die Anbringung sollte durch geschultes technisches Personal erfolgen. Die Anlage kann so bis zur Behebung der Kontaminationsursache weiter genutzt werden.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 9/14
Von Legionellen befallene Leitungen sind ein Wohnungsmangel
Foto: SBZonline
17.12.2015