Die Kosten für die Dachrinnenreinigung können „Sonstige Betriebskosten“ sein.
Mieter müssen diese Kostenposition nur zahlen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass die Dachrinnenreinigung als „Sonstige Betriebskosten“ zu zahlen ist. Die Kosten der Dachrinnenreinigung können nicht einfach bei der Position Entwässerung/Abwasser oder Hausreinigung eingestellt werden.
dmb
MieterMagazin 10/14
Stand: 10.10.2014
30.10.2014