Seit 1991 sind die Mitgliedsbeiträge für bestehende Mitgliedschaften im Berliner Mieterverein nicht erhöht worden. Im Gegenteil: Der Großteil der Mitglieder konnte von einem im Jahre 2002 eingeführten Rabattsystem profitieren: Wer heute 15 volle Kalenderjahre Mitglied ist, bezahlte bislang nicht mehr als 5 Euro Mitgliedsbeitrag monatlich. Seit dem 1. Januar 2002 beträgt der Mitgliedsbeitrag für Neumitglieder 7,50 Euro im Monat. Doch wegen der Rabatte, des ansteigenden Teils an Sozialbeiträgen und der Vergünstigung für Mietergemeinschaften erhält der Mieterverein für seine Leistungen pro Mitglied im Schnitt pro Monat nur 5,82 Euro (im Jahr 2013).
Zum 1. Januar 2015 muss der Berliner Mieterverein die Mitgliedsbeiträge anheben. Zwei wesentliche Gründe liegen für die Erhöhung vor:
- Die für alle Mitglieder des Berliner Mietervereins bestehende Prozesskostenrechtschutzversicherung erhöht zum 1. Januar 2015 die Prämien erheblich.
- Trotz Einsparungen und Mitgliederzuwachs sind die Mehrkosten beziehungsweise die Preissteigerungen seit 1991 nicht mehr mit den bisherigen Mitgliedsbeiträgen zu bewältigen.
- Eine detaillierte Begründung für die Beitragserhöhung war in MieterMagazin 11/2014, Seite 4 abgedruckt.
Der Beirat des Berliner Mietervereins hat am 6. Oktober 2014 auf Antrag des Vorstandes beschlossen, die Mitgliedsbeiträge für Wohnmietverhältnisse ab 1. Januar 2015 wie folgt zu ändern:
- Für die Beitragsgruppen mit Sozialbeitrag erhöht sich der monatliche Beitrag um 1 Euro beziehungsweise um 12 Euro im Jahr. Der Jahresbeitrag – auch für Neubeitritte – beträgt nun ab 1. Januar 2015 54 Euro jährlich. Der Sozialbeitrag wird bei entsprechendem Antrag und Nachweis für Geringverdiener gewährt (Studenten und andere Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger, Rentner mit niedrigen Renten).
- Für alle anderen Beitragsgruppen wird der Mitgliedsbeitrag um 1,50 Euro im Monat beziehungsweise 18 Euro im Jahr erhöht. Der jährliche Normalbeitrag – auch für Neubeitritte – beträgt ab 1. Januar 2015 108 Euro. Die bisherigen Rabatte bleiben bestehen.
- Die Kosten für die sonstigen Gebühren (Aufnahmegebühr etc.) bleiben unverändert.
14.12.2023