Sie heißen „Putzfee“, „Book a Tiger“ oder „Homejoy“ und versprechen die Vermittlung von zuverlässigen, professionellen Haushaltshilfen. Doch die Realität sieht oft anders aus, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat.
Sorgfältig, schnell und vertrauenswürdig soll sie sein, die „Perle“, die man zum Fensterputzen und Staubwischen ins Haus lässt. Die besten Empfehlungen gibt es sicherlich im Bekanntenkreis. Doch wer da nicht fündig wird, kann bei verschiedenen Internet-Plattformen Reinigungskräfte buchen. Zwischen 11,90 und 15 Euro pro Stunde werden verlangt.
Wer „schwarz“ arbeiten lässt, bezahlt weniger, doch dafür sind die legalen Hilfen steuerlich absetzbar, bei Unfällen und verursachten Schäden versichert und zudem „zertifiziert“ – das zumindest versprechen die Portale.
Die Stiftung Warentest hat die Probe aufs Exempel gemacht und fünf Online-Vermittler unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Nur bei vier der von Testnutzern vereinbarten zehn Putztermine war die Wohnung anschließend so sauber wie in der Werbung versprochen. Teilweise sprachen die Reinigungskräfte kein Deutsch. In einem Fall erschien die Putzkraft einfach nicht, eine andere blieb statt der bezahlten zwei Stunden nur anderthalb. Reklamationen werden offenbar nur sehr schleppend bearbeitet, wie zahlreiche Kunden in Internet-Foren berichten. Auch der versprochene „unkomplizierte Schadensausgleich“ klappt nicht immer. Erst nach Monaten wurde ein Rollo ersetzt, das beim Testputzen heruntergerissen worden war.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, unbedingt auf das Kleingedruckte zu achten. So muss der Kunde von „Putzfee“ laut AGB selbst prüfen, ob die Unterlagen der Putzkraft korrekt sind. „Clean Agents“ weist im Kleingedruckten sogar auf mögliche juristische Probleme wegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit hin.
Ein anderes Problem: Ob die Finanzämter die Rechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung anerkennen, ist unklar. Das Einkommensteuergesetz verlangt nämlich, dass die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt. Wer über ein Portal bucht, zahlt dagegen an das Portal und dieses leitet es nach Abzug einer Provision an die Putzkraft weiter. Fazit der Stiftung Warentest: Vor allem wegen rechtlicher Unsicherheiten könne man keines der fünf Vermittlungsportale empfehlen.
Birgit Leiß
06.03.2015