Ende März wurde ein Volksbegehren für eine sozialere Wohnungspolitik in Berlins Kommunal- und Sozialwohnungen angekündigt. Die Mieten sollen sich an dem orientieren, was die Bewohner zahlen können. Der Berliner Mieterverein unterstützt das Vorhaben.
„Der Soziale Wohnungsbau erfüllt seine Aufgabe nicht mehr“, sagt Jan Kuhnert, einer der Initiatoren des Volksbegehrens. Seit Jahren gibt es Proteste gegen zu hohe Mieten in den Berliner Sozialwohnungen und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften. „Das hat der Senat nicht ernst genommen“, stellt Ulrike Hamann von der Sozialmieterinitiative Kotti & Co fest. „Deshalb machen wir das jetzt selbst.“
Vertreter verschiedener Mieterinitiativen haben ein „Berliner Wohnraumversorgungsgesetz“ entworfen, für das alsbald Unterschriften gesammelt werden. Das Volksbegehren bezieht sich direkt auf die 126.000 Sozialwohnungen und die knapp 300.000 städtischen Wohnungen, wirkt damit auch allgemein dämpfend auf den Berliner Mietspiegel.
In den Sozialwohnungen will das Gesetz die Mieten je nach Einkommen der Bewohner deckeln: Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sollen höchstens die aktuelle Durchschnittsmiete im Sozialen Wohnungsbau zahlen – also 5,74 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Für Mieter, deren Einkommen unterhalb der bundesweiten WBS-Grenze liegt, soll die Nettomiete zehn Prozent weniger als der Mietspiegel-Mittelwert betragen – das entspricht heute rund 5 Euro. Hartz-IV-Bezieher müssten nur soviel zahlen, wie das Jobcenter übernimmt – das sind etwa 4,50 bis 4,75 Euro.
Bezahlt würden die Kosten aus einem Wohnraumförderungsfonds, mit dem auch Neubauten und energetische Modernisierungen unterstützt werden können. Der Fonds wäre revolvierend, das heißt, zurückgezahlte Fördergelder fließen wieder in neue Projekte. „Das wird mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr kosten“, sagt Jan Kuhnert. „Aber wir sind der Meinung, es gibt genug Geld – die Schwerpunktsetzung des Senats ist falsch.“
Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften will die Volksinitiative in Anstalten öffentlichen Rechts umwandeln. Als solche müssten sie keine Gewinne erwirtschaften und an die Landeskasse abführen. Durch die Einführung von Mieterräten würden die Gesellschaften demokratischer und transparenter. Das Land bliebe Eigentümer, der Senat würde sich aber mehr mit den Interessen der Mieter auseinandersetzen müssen.
In der ersten Stufe des Volksbegehrens müssen bis Ende Mai 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Sollte der Senat den Gesetzentwurf dann erwartungsgemäß nicht übernehmen, müssten Anfang 2016 innerhalb von vier Monaten rund 175.000 Berliner unterschreiben. Ziel ist ein Volksentscheid am Tag der Abgeordnetenhaus-Wahlen im Herbst 2016.
Jens Sethmann
www.mietenvolksentscheidberlin.de
25.03.2015