Als der Mieter Frank K. im Dezember 2014 von seinem Vermieter eine Mieterhöhungserklärung nach erfolgter Sanierung erhielt, berief er sich mit Unterstützung des Berliner Mietervereins auf die zuvor frist- und formgerecht eingewandte finanzielle Härte, mit der die Mieterhöhung zurückgewiesen wurde. Danach hörte der Mieter monatelang nichts mehr von seinem Vermieter – dafür dann aber vom zuständigen Jobcenter.
Statt 350 Euro Warmmiete sollte Frank K., der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, für seine Wohnung am Stuttgarter Platz nach der Sanierung 538 Euro zahlen. Auf eine exakte nachvollziehbare Berechnung der durchgeführten Modernisierungsarbeiten wartet Frank K. noch heute. Seine Wohnung verfügte bereits vor der Sanierung über gute Fenster und eine Etagenheizung. Balkone sind an dem Gebäude nicht üblich. Die Rechtslage ist eindeutig: Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung des Mieters klagen, will er seine Mieterhöhung durchsetzen.
Umso überraschter war Frank K., dass das Jobcenter Berlin-Charlottenburg ihn am 19. März 2015 über die Übernahme der aus der Sanierung resultierenden Miete von 538 Euro für seine Wohnung informierte. Der Vermieter hatte offensichtlich mit dem Jobcenter Kontakt aufgenommen und die Mieterhöhung quasi „durch die Hintertür durchgedrückt“ – ohne Einbeziehung und Einverständnis des Mieters. Allerdings: Verträge zu Lasten Dritter sind nach deutschem Recht grundsätzlich nicht gestattet. Es kam noch
dicker. Am 4. Juni 2015 forderte das Jobcenter Frank K. auf mitzuteilen, „ob Gründe vorliegen, die Einfluss auf die Beurteilung der Angemessenheit beziehungsweise der Zumutbarkeit kostensenkender Maßnahmen haben könnten“, um die Mietbelastung auf den „maßgeblichen Richtwert in Höhe von 413 Euro zu senken“. Da die neue, vom Mieter nicht akzeptierte Miete den staatlichen Richtwert um 125 Euro überschritt, wollte das Jobcenter für diesen Betrag nicht aufkommen.
Frank K. müsste spätestens zum 1. Juni 2016 ausziehen, denn wie sollte er die Mehrkosten selber tragen? Aber der Mieter muss und wird nicht aufgeben. Die Festsetzung der neuen Miete ohne seine Zustimmung ist rechtlich nicht bindend. Die neue Miete würde nach Berechnung der anteiligen Sanierungskosten den Richtwert von 413 Euro auch nicht übersteigen.
Die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung sind gut.
Rainer Bratfisch
26.08.2015