Während früher mit Flüssigkeit gefüllte Verdunsterröhrchen an den Heizkörpern angebracht waren, sind dort heutzutage zumeist elektronische Heizkostenverteiler zu finden, inzwischen oft schon solche Geräte, die per Funk abgelesen werden können. Bei dieser Ausstattung erhält der Mieter in der Regel keinen Ablesebeleg mehr.
Da der Verbrauch allerdings zum Ende jeder Abrechnungsperiode im Gerät gespeichert wird – zumeist ist dies der 31. Dezember 0:00 Uhr – kann der Mieter den der Heizkostenabrechnung zugrunde gelegten Verbrauchswert noch bis zum Ablauf des Folgejahres direkt am Heizkostenverteiler ablesen und so selbst kontrollieren. In der Regel zeigen die Geräte drei Werte an: den Stand des aktuellen Verbrauchs (der sich entsprechend fortlaufend ändert), eine Prüfziffer und den Stichtagswert vom vorangegangenen 31. Dezember 0:00 Uhr.
mr
11.12.2018