Seit über vier Monaten gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Mieter müssen nur noch dann einen Makler zahlen, wenn sie ihn mit der Wohnungssuche beauftragt haben.
Laut Gesetz dürfen Makler nach wie vor maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer von Mietern verlangen – das entspricht 2,38 Nettokaltmieten. 56 Prozent der Mieter sind nach einer Umfrage des Internetportals Immowelt.de grundsätzlich bereit, die Kosten für diese Dienstleistung zu übernehmen. Die Hoffnung, gerade in Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit, durch einen Makler den Zuschlag für eine Wohnung zu bekommen, ist ihnen offenbar die Courtage wert.
mm/immowelt
16.07.2018