Für rund 760 Mieter aus Friedrichshain war die erste Betriebskostenabrechnung ihres neuen Eigentümers, der „Deutsche Wohnen AG“, ein Schock. Teilweise bis zu 1000 Euro sollen sie für 2014 nachzahlen. Vor allem die Kosten für den Concierge sind exorbitant gestiegen.
In den Hochhäusern in der Straße der Pariser Kommune sowie am Franz-Mehring-Platz 4/5 war bereits 2001 ein Concierge-Dienst eingeführt worden. Schon damals waren nicht alle Mieter damit einverstanden, aber da die Kosten mit rund 22 Euro pro Monat und Wohnung überschaubar waren, lenkten die meisten ein. Unter der Position „Sonstige Betriebskosten“ wurde der Concierge mitsamt einem Sicherheitsdienst in den vergangenen Jahren mit knapp 70.000 Euro jährlich abgerechnet.
Doch nun sollen die Mieter plötzlich fast 190.000 Euro dafür aufbringen. Die Deutsche Wohnen begründet das mit einem Wechsel der Sicherheitsfirma. „Uns ist ein Rätsel, wie der alte Anbieter zu diesen Preisen arbeiten konnte“, meint Pressesprecher Marko Rosteck vom Wohnungsunternehmen. Der neue Sicherheitsdienst Gegenbauer halte den Mindestlohn ein. Außerdem habe man „in Abstimmung mit den Mietern“ die Sicherheitsleistungen erhöht. Nachdem es immer wieder zu Problemen mit randalierenden Trinkern und Drogenabhängigen gekommen sei, habe man zusätzlich für nachts eine Arealstreife, bestehend aus zwei Mann plus Hund, eingesetzt. „Wir haben von den Mietern positive Rückmeldungen bekommen, die Situation hat sich verbessert“, sagt Marko Rosteck. Dennoch habe man Verständnis für die Kritik an den gestiegenen Kosten.
Daher habe man beschlossen, die Leistungen wieder etwas herunterzufahren. Statt einer Zwei-Mann-Streife mit Hund soll nachts künftig nur noch eine Person patrouillieren. Die Kosten würden dadurch um etwa ein Drittel sinken.
Die Bewohner, von denen sich etliche an den Berliner Mieterverein (BMV) gewandt haben, überzeugt das nicht. „Eine Streife mit Hund habe ich hier noch nie gesehen“, meint ein Mieter. Dazu kommt, dass die Deutsche Wohnen die Kosten auch auf diejenigen Mieter abwälzt, die gar keine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung haben. Das ist unzulässig, heißt es beim BMV. Für seine Mitglieder hat der Verein bereits in einigen Fällen eine Rückerstattung erreicht.
Zunächst will man beim BMV jedoch prüfen, ob die Gesamtkosten rechnerisch korrekt sind und in welcher Höhe sie umgelegt werden dürfen. Zu diesem Zweck wurden sämtliche Rechnungen und Belege bei dem Wohnungsunternehmen angefordert.
Birgit Leiß
25.10.2017