Nach Berechnungen der Bundesregierung können rund 870.000 Haushalte in Deutschland in den Genuss des am 1. Januar erhöhten Wohngeldes kommen.
Hierzu muss ein Antrag gestellt werden – in Berlin beim Wohnungsamt des Bezirks. Wer bereits Wohngeld mit einem Bewilligungszeitraum über den 1. Januar 2016 hinaus bezieht, erhält die Erhöhung automatisch. Die Höhe des Wohngelds – maximal 434 Euro für einen Einpersonenhaushalt, maximal 526 bei zwei, maximal 626 bei drei Personen – hängt neben der Anzahl der Personen vom Einkommen und der Miete ab, für die je nach Haushaltsgröße Obergrenzen gelten. Bezieher staatlicher Transferleistungen, zum Beispiel Grundsicherung oder Bafög, haben keinen Wohngeldanspruch. Welcher Anspruch in welcher Höhe gegebenenfalls existiert und wie man Wohngeld beantragt, erläutert ein Infoblatt des Deutschen Mieterbunds („Neues Wohngeld 2016“) im Detail und anhand von Beispielen. Eine ausführliche Erläuterung bietet auch das soeben aktualisierte Info-Blatt Nr. 60 des Berliner Mietervereins („Wohngeld“).
uh
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
13.06.2018