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Es gibt für den Fernsehempfang grundsätzlich 4 unterschiedliche technische Empfangsmöglichkeiten:
- Der Empfang per Breitbandkabel, wenn er am Wohnort und im Haus angeboten wird (siehe Info Nr. 66).
- Der Empfang über das Internet (Web TV oder IP TV), hierzu muss vor Ort ein schneller Internetzugang (via Kabel oder Telefon) vorhanden sein.
- Der Direktsatellitenempfang mit einer Parabolantenne (Schüssel), entweder als Einzelantenne oder auch als Gemeinschaftsantenne wird (siehe Info Nr. 65).
- Der sogenannte terrestrische Empfang mittels einer herkömmlichen Antenne (Einzelantenne oder Gemeinschaftsantenne), womit Signale aufgefangen werden, die nicht von Satelliten, sondern von auf der Erde stehenden Sendemasten ausgestrahlt werden.
In diesem Info geht es im Folgenden allein um die vierte Möglichkeit des Fernsehempfangs, um das digitale Fernsehen DVB-T und DVB-T2 HD.
1. Digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T)
Seit 2003 wurde die früher allein vorhandene analoge Sendetechnik auf eine digitale Ausstrahlung umgestellt. DVB-T, das digitale terrestrische Fernsehen, löste das herkömmliche analoge terrestrische (d.h. nicht über Satelliten übertragende) Fernsehen komplett ab. „DVB-T“ bedeutet „Digital Video Broadcasting – Terrestrial“ und kennzeichnet das über Antenne ausgestrahlte digitale Fernsehen.
Die bisherige analoge terrestrische Rundfunkversorgung war wegen der geringen Zahl der Programme, den hohen Verbreitungskosten und dem Fehlen von Entwicklungsmöglichkeiten für neue Inhalte und Anwendungen nicht mehr konkurrenzfähig. Die klassische analog-terrestrische Fernsehversorgung wurde deshalb im August 2003 völlig eingestellt, so dass eine Umstellung auf den digitalen terrestrischen Fernsehempfang bei tausenden Haushalten zwingend wurde.
Das digitale Fernsehen hat im Übrigen keinerlei Auswirkungen auf den Radioempfang.
Über DVB-T konnten zwischen 25 bis 33 Fernsehprogramme empfangen werden. Ab März 2017 ist DVB-T nicht mehr empfangbar.
2. Neu seit Juni 2016: DVB-T2 HD
Das DVB-T2 HD wird ab Juni 2016 allmählich eingeführt. Ab 2017 können rund 40 Sender ausgestrahlt werden. Die neue Technik bringt schärfere Bilder in hoher Auflösung, aber auch Privatsender als Bezahlprogramme. Während diese Technik über Satellit und Kabel schon Standard ist, stellt sie für das Antennenfernsehen einen „Quantensprung“ in Sachen Bildqualität dar.
DVB-T2 ist das Kürzel für die zweite Generation der digitalen Videoübertragung von erdgebundenem Antennenfernsehen und steht für „Digital Video Broadcasting – Terrestrial, 2nd generation“. HD bedeutet „High Definition“, also: Bilder in hoher Auflösung bzw. mit größter Schärfe.
Mieter, die diese Angebote nutzen möchten, brauchen dazu keine Genehmigung des Vermieters (siehe auch Punkt 9.).
3. Welche Zusatzgeräte sind erforderlich?
Für den digitalen Empfang ist ein Zusatzgerät notwendig, die sogenannte Set-Top-Box, die die Antenne mit dem Fernsehgerät verbindet. Die Set-Top-Box wird über die SCART-Buchse oder über den Antenneneingang zwischen Antenne und Fernseher angeschlossen. Das herkömmliche Fernsehgerät kann weiter genutzt werden. Neue Fernseher haben diese Funktion für den DVB-T2-HD-Empfang schon im Gerät integriert. Diese Fernseher erkennt man an dem grünen DVB-T2-HD-Logo mit einem stilisierten Flachbildschirm und einem weißen Punkt über dessen oberer rechten Ecke.
Ob es sich bei der Antenne um eine Dachantenne oder um eine Zimmerantenne handelt, spielt beim digitalen Fernsehen im Stadtgebiet von Berlin keine Rolle. Lediglich im weiteren Umland von Berlin kann eine (am Fenster anzubringende) Außenstabantenne erforderlich sein.
4. Was kosten die notwendigen Zusatzgeräte?
Für die allermeisten älteren Fernsehgeräte benötigt man ein Zusatzgerät (Set-Top-Box) für den Empfang von DBV-T2-HD.
DVB-T2-HD-Empfänger gibt es als Beistellgerät schon ab 40,- €. Ein weiteres Zusatzgerät (ca. 50,- € oder für Kombigeräte 80,- €) benötigt, wer verschlüsselte private Fernsehsender empfangen will. Auch für den Zweit- und Drittfernseher ist jeweils ein solches Zusatzgerät erforderlich.
Zimmerantennen (Stabantennen) hält der Handel schon für einen Preis ab 25 Euro bereit. Wer schon eine Antenne für den Empfang von DVB-T hat, kann diese auch weiterhin für DVB-T2 HD nutzen.
5. Wer trägt die Kosten für die Zusatzgeräte?
Die Kosten für die Set-Top-Box trägt der Mieter (LG Berlin v. 21.8.2003 – 67 T 90/03 -; AG Neukölln v. 29.10.2004 – 20 C 98/03 -, MM 05, 75). Nur in Ausnahmefällen ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten der Set-Top-Box für den Fernseher des Mieters zu übernehmen, bzw. eine solche Set-Top-Box zu stellen. Zu denken ist an (die seltenen) Fälle, wo bei möblierter Vermietung auch ein funktionsfähiges Fernsehgerät mietvertraglich zur Verfügung gestellt wird.
Stellt der Vermieter die Set-Top-Box, darf er die Kosten nicht etwa mit 11 % jährlich nach § 559 Abs. 1 BGB auf die Miete umlegen, denn hierbei handelt es sich nicht um eine „bauliche“ Maßnahme.
Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Die Kosten sind aus der Regelleistung zu tragen. Dies gilt auch für die anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme (Sozialgericht Berlin v. 28.2.2017 – S 146 SO 229/17 ER -).
6. Kann die Gemeinschaftsantenne auf dem Dach genutzt werden?
Befindet sich am Haus noch eine herkömmliche Gemeinschaftsdachantenne, kann diese in der Regel ohne technische Umrüstung auch für den Empfang von DBV-T2-HD genutzt werden, möglicherweise ist im Einzelfall eine Neuausrichtung der Antenne sinnvoll. Bei DBV-T2-HD wird in der Regel mit vertikaler Polarisation gearbeitet. Die Antenne sollte daher zum optimalen Empfang in einer vertikalen (senkrechten) Position montiert sein; bisher waagerecht montierte Antennen sollten daher um 90° gedreht werden, damit erreicht man eine um ca. 80 % gesteigerte Leistung.
Die Kosten hierfür können bei entsprechender vertraglicher Grundlage als Betriebskosten unter der Position „Pflege und Wartung der Anlage“ umlagefähig sein. Der Vermieter darf daher eine Gemeinschaftsantenne nicht einfach abschaffen und die Mieter auf Zimmerantennen verweisen. Auch nach Umstellung auf das digitale terrestrische Fernsehen hat der Vermieter die Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass der Mieter unter Verwendung der von ihm auf eigene Kosten angeschafften Set-Top-Box störungsfrei über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse die üblichen Programme empfangen kann (AG Neukölln v. 29.10.2004 – 20 C 98/03 -, MM 05, 75). Können einige Fernsehprogramme nicht störungsfrei empfangen werden, weil die Hausantenne insoweit fehlerhaft ist, berechtigt dies den Mieter zur Mietminderung in Höhe von 2% (AG Charlottenburg v. 23.7.2004 – 213 C 677/02 -, MM 04, 375).
7. Welche weiteren Kosten fallen bei DVB-T2 HD an?
Für das digitale Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Sender fallen weitere laufende Kosten nicht an. Die Rundfunk- und Fernsehgebühr ist natürlich weiterhin zu zahlen.
Anders ist es bei den privaten Sendern. Die verschlüsseln ab März 2017 ihre Sendesignale. Für einen monatlichern Betrag von rund 5,- € (Stand: Mai 2016) können diese Sender freigeschaltet werden. Hierzu braucht man ein zusätzliches Gerät: ein „CI+“-Modul (ca. 50,- €). Das ist eine Plastikkarte, die man in einen dafür vorgesehenen Kartenschacht am Empfangsgerät einschiebt. Bei entsprechender Freischaltung decodiert das Modul die verschlüsselten Sendesignale.
Der kostenpflichtige Empfang der Privatsender ist selbstverständlich freiwillig, Wer nicht bezahlt, kann dann nach wie vor die öffentlich-rechtlichen Programme empfangen.
8. DVB-T2 HD versus Kabel- oder Satellitenfernsehen: Wo sind die Unterschiede?
Beim Vergleich fällt das digitale terrestrische Fernsehen nur in einem Punkt hinter Kabel und Satellit zurück: Die Anzahl der empfangbaren Programme ist bei Kabel- und Satellitenfernsehen größer als beim terrestrischen Fernsehen. Das digitale terrestrische Fernsehen wird künftig wegen der begrenzten Frequenzressourcen voraussichtlich maximal 40 Programme verbreiten können. Ansonsten überwiegen die Vorteile des digitalen Fernsehens: Anders als Kabel-TV und Satellitenfernsehen lässt sich das digitale terrestrische Fernsehen überall nutzen, ob im Haus in verschiedenen Zimmern, draußen portabel oder mobil. Der technische Aufwand für den Nutzer auf der Empfangsseite ist gering und sehr einfach. Aufwand und Kosten bei der Installation einer Parabolantenne entfallen. Die einmaligen Kosten für Set-Top-Box und Zimmerantenne liegen unter 200 Euro. Vergleicht man dagegen die monatlichen Gebühren, die an die Kabelservicegesellschaft zu entrichten sind, ist in vielen Fällen das digitale Fernsehen Trotz der Abo-Gebühren für die Privatsender) ab einer Nutzungsdauer von rund anderthalb Jahren preisgünstiger (jedenfalls bei einem Fernsehgerät pro Wohnung).
9. Können Mieter aus dem Kabelfernsehen „aussteigen“?
Das kommt darauf an,
- ob das Kabelfernsehen mietvertraglich vom Vermieter gestellt wird und der Mieter hierfür Kabelgebühren im Rahmen der Betriebkosten bezahlt oder
- ob der Mieter einen eigenen Vertrag mit einer Kabelservicegesellschaft abgeschlossen hat.
Bei der ersten Alternative ist es nur durch einverständliche Vertragsänderung mit dem Vermieter möglich, aus der Kabelversorgung des Hauses auszusteigen und insoweit Betriebskosten zu sparen. Vermieter sind hierzu in der Regel jedoch nicht bereit. Entsprechendes gilt für Modernisierungszuschläge: Wurde vor der Einführung von DVB-T im Haus vom Vermieter eine Gemeinschafts-Sat-Anlage oder ein Kabelanschluss installiert, für die der Mieter einen Modernisierungszuschlag zahlt, kann er die Zahlung nicht einstellen, weil er nicht mehr die Sat-Anlage oder den Kabelanschluss, sondern nun DVB-T nutzen will (AG Lichtenberg v. 26.3.2004 – 5 C 4/03 -).
Bei der zweiten Alternative ist es eher möglich. Wer mit rund 40 Programmen zufrieden ist, kann aus Kostengründen gut beraten sein, seinen Vertrag mit der Kabelservicegesellschaft zu beenden und auf sein eigenes „privates“ digitales terrestrisches Fernsehen umzusteigen. Hierbei ist jedoch zu beachten: Grundsätzlich hat der Mieter eines Kabelanschlusses die vereinbarte Mindestvertragsdauer einzuhalten, wobei allerdings zu beachten ist, dass nicht alle vorformulierten Vertragsklauseln mit § 307 BGB im Einklang stehen. Langfristige Verträge sind grundsätzlich nur dann vorzeitig zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für ein vertraglich vereinbartes außerordentliches Kündigungsrecht vorliegen. Allein die Einführung des digitalen Fernsehens gibt dem Kunden noch kein gesetzliches Kündigungsrecht „aus wichtigem Grund“ nach § 314 Abs. 1 BGB.
10. Was passiert, wenn das alte DVB-T abgeschaltet wird?
Nach dem Beginn des Sendebetriebes von DVB-T 2 HD wird die DVB-T Ausstrahlung von Programmen sukzessive eingestellt. In den Ballungsräumen, also auch im Großraum Berlin-Potsdam endet die DVB-T-Ausstrahlung bereits März 2017.
Diejenigen Mieter, die bisher DVB-T empfangen haben, müssen auf DVB-T 2 HD umstellen oder zum teureren Kabel- oder Satellitenempfang wechseln. Sie müssen sich in jedem Fall neue Geräte oder Set-Top-Boxen kaufen.
20.12.2022