Im Auftrag des Berliner Senats findet derzeit wieder eine Befragung der Berliner Mieter und Vermieter zum Mietspiegel 2017 statt. Das Forschungsinstitut F+B aus Hamburg bittet seit Ende August um die Mitwirkung bei der Erhebung von Mieten und Betriebskosten.
Der Berliner Mieterverein empfiehlt dringend, die Befragung zu unterstützen, den Fragebogen zurückzusenden beziehungsweise sich für ein Interview zur Verfügung zu stellen. Auch wenn Vermieter mit dem Mietspiegel Mieterhöhungen begründen können, so bleibt der Mietspiegel doch für den Mieter das einzig geeignete Instrument zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ohne Mietspiegel wären die Mieter den Mieterhöhungsverlangen der Vermieter deutlich schutzloser ausgeliefert, denn der Mietspiegel ist gleichzeitig für den Mieter das Kontrollinstrument der Mieterhöhung. Dass der Mietspiegel auch zur Zurückweisung von Mieterhöhungen taugt, liegt daran, dass viele Vermieter bei der Mieterhöhung sich nicht die Mühe machen, die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze zu berechnen. Sie begnügen sich mit der Erfüllung der formellen Voraussetzungen und lassen ihre Forderung den Oberwert nicht übersteigen.
Der jetzt übersandte Fragebogen dient in erster Linie dazu festzustellen, ob die Wohnung und der Mietwert in den Mietspiegel gehören. Bitte geben sie ihn in jedem Fall zurück.
28.09.2016