Ehrenamtliches Engagement
Hilfe zur Selbsthilfe – die Bezirksgruppen
Wir, engagierte Mieter im Berliner Mieterverein, haben uns in Bezirksgruppen zusammengeschlossen, um uns selbst aktiv für eine mieterfreundliche Wohnungspolitik einzusetzen. Dazu gehört, dass wir uns über das aktuelle Geschehen im Bereich der Miet- und Wohnungspolitik informieren;
- dass wir unsere Mitmieter aufklären;
- dass wir Aktionen des Berliner Mietervereins mitgestalten und unterstützen;
- dass wir uns einfach zusammentun, um mit unseren Mietproblemen nicht allein zu sein.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie kommen würden.
Kontakt zu den ehrenamtlichen Bezirksaktivengruppen auch über Thomas Christel,
Geschäftsstelle des Berliner Mietervereins,
Telefon 030-226 26 144,
bezirke@berliner-mieterverein.de
Bezirksleitungen und Treffen der Bezirksaktivengruppen
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksleitung: Raphael Thieme, Fritz Peter Brost, Hans Huser
Treffen aktiver Mitglieder und interessierter Mieter jeden 2. Dienstag eines Monats um 18.30 Uhr im Haus am Mierendorffplatz, Mierendorffplatz 19
Nähere Informationen unter Telefon 030-226 26 144
Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksleitung: Gundel Riebe, Ralf Kießling, Wolfgang Wilms
Die Aktivengruppe trifft sich jeden 3. Freitag im Monat um 17.30 Uhr im Beratungszentrum Frankfurter Allee 85
Nähere Informationen unter Telefon 030-226 26 144
Kontaktmöglichkeiten zur Bezirksleitung:
in den Treffen der Aktivengruppe
Lichtenberg
Bezirksleitung: Birgit Stenzel, Rico Blochmann, Ursula Niemann
Kontakt über Thomas Christel, Geschäftsstelle des Berliner Mietervereins,
Telefon 030-226 26 144,
bezirke@berliner-mieterverein.de
Marzahn-Hellersdorf
Bezirksleitung: Gabriele Parakeninks, Irina Neuber, Peter Reuscher
Kontaktaufnahme ist in allen Marzahner und Hellersdorfer Beratungsstellen während der Beratungszeiten möglich
Mitte
Bezirksleitung: Theo Diekmann, Thomas Meißner, Thomas Suckow
Kontakt über Thomas Christel,
Geschäftsstelle des Berliner Mietervereins,
Telefon 030-226 26 144,
bezirke@berliner-mieterverein.de
Neukölln
Bezirksleitung: Wilhelm Laumann, Andreas Berg, Sophie Mödig
Kontaktmöglichkeiten: E-Mail: bmv-neukoelln@freenet.de
Die Aktivengruppe trifft sich jeden 3. Mittwoch im Monat um 19 Uhr in der Richardstraße 5 (Räume der Aktion Karl-Marx-Straße)
Nähere Informationen unter Telefon 030-226 26 144
Pankow
Bezirksleitung: Aleksandar Perovic, Hans-Günther Miethe, Hermine Thurow
Treffen an jedem 1. Donnerstag im Monat um 18.00 Uhr im Platzhaus Teutoburger Platz,
gegenüber Zionskirchstraße 73 a, U-Bhf. Senefelder Platz
Reinickendorf
Bezirksleitung: Nils Baumann, Denise Funk
Die Bezirksgruppe trifft sich jeweils am ersten Mittwoch eines Monats von ca. 19 bis 21 Uhr im Familientreff Wittenau, Oranienburger Straße 204, S- und U-Bhf. Wittenau
Spandau
Bezirksleitung: Jürgen Wilhelm, Hans-Jörg Brand, Norbert Nobbot
Alle Treffen: BMV-Beratungszentrum Altstadt Spandau, Mönchstraße 7;
jeden Donnerstag 17-19 Uhr neben juristischer Beratung: Betreuung der Mitglieder; Mietergemeinschaften
Nähere Informationen unter Telefon 030-226 26 144
AG Modernisierung, AG Privatisierung und Umwandlung:
Leitung: J. Wilhelm, Telefon 030-331 52 20
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Bezirksleitung: Ursula Hemann, Ilona Sechting, Marco Raddatz
Treffen aktiver Mitglieder zum Erfahrungsaustausch jeden 2. Mittwoch im Monat um 18 Uhr in der Villa Offensiv, Hasselwerderstraße 38-40.
Zusätzliches digitales Treffen der Bezirksgruppe per Videokonferenz an jedem 4. Mittwoch im Monat. Bei Interesse melden sie sich bitte ca. eine Woche vorher unter bezirke@berliner-mieterverein.de, um in den Einladungs-Verteiler aufgenommen zu werden.
Nähere Informationen unter Telefon 030-226 26 144
Kontaktmöglichkeit in allen bezirklichen Beratungsstellen zu den ausgewiesenen Beratungszeiten
Die Bezirksgruppen in der BMV-Satzung
§ 10 – Bezirksgruppen
1. Die Mitglieder des Vereins gehören Bezirksgruppen an. Die Abgrenzung der Bezirke bestimmt der Vorstand nach Anhörung des Beirates.
2. Die der Bezirksgruppe angehörenden Mitglieder wählen auf der Bezirksmitgliederversammlung eine aus drei Personen bestehende Bezirksleitung: den Bezirksleiter, den ersten Stellvertreter, den zweiten Stellvertreter.
3. Die Wahl der Bezirksleitung erfolgt jeweils ein Jahr vor Ablauf der Amtsdauer des Vorstandes (§ 6 Abs. 3) für drei Jahre. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Vorstand. Erfolgt eine Wahl nicht oder scheidet ein Bezirksleitungsmitglied während der Amtsdauer aus, so ist eine Nachwahl auf jeder ordnungsgemäß einberufenen Bezirksmitgliederversammlung möglich. Für die Zeit bis zur nächsten Bezirksmitgliederversammlung kann der Vorstand mit Zustimmung des Beirates einen Vertreter berufen. Der Vorstand kann auf Vorschlag der Bezirksleitung weitere ehrenamtliche Mitarbeiter berufen.
4. Zur Durchführung der Bezirksarbeit und zur Mitgliederbetreuung bildet die Bezirksleitung Bezirksaktivengruppen, an denen jedes Mitglied teilnehmen kann.
5. Der Aufgabenkreis der Bezirksgruppe kann von der Bezirksleitung durch eine Geschäftsordnung geregelt werden. Diese bedarf der Zustimmung des Beirates. Im begründeten Einzelfall kann der Vorstand in Abstimmung mit dem Beirat den Aufgabenkreis einer Bezirksgruppe in einer gesonderten Geschäftsordnung regeln.
§ 11 – Bezirksmitgliederversammlung
1. Die Bezirksgruppe führt mindestens einmal jährlich vor der Delegiertenversammlung (§ 12 Abs. 4) eine Mitgliederversammlung durch. Diese Bezirksmitgliederversammlung wird unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Einladung oder durch Bekanntgabe im MieterMagazin einberufen. § 12 Abs. 6 gilt entsprechend. Eine Abschrift ist dem Vorstand zuzuleiten.
2. Die Delegierten zur Delegiertenversammlung werden zeitlich wie die Bezirksleitung nach § 10 Abs. 3 S.1 gewählt. Wird der Delegiertenanteil des Bezirks (§ 12 Abs.1 S.2) nicht ausgeschöpft, können alle folgenden ordnungsgemäß einberufenen Bezirksmitgliederversammlungen Delegierte nachwählen.
3. Delegierte und Bezirksleitungsmitglieder sind nur in dem Bezirk wählbar, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Stellen sich keine oder zu wenige Bezirksgruppenmitglieder zur Wahl, können auch Bezirksfremde in die Bezirksleitung gewählt werden. Bezirksleitungsmitglieder können nur in einem Bezirk diese Funktion wahrnehmen. Delegierte bleiben bei Verlegung ihres Wohnsitzes bis zum Ende der Wahlperiode in ihrem Amt. Delegierte und Mitglieder der Bezirksleitung sind nur bei persönlicher Anwesenheit auf der Wahlversammlung wählbar, die Wiederwahl von Bezirksleitungsmitgliedern kann auch bei Abwesenheit erfolgen.
02.08.2024