Die Regelsätze für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II und XII – allgemein Hartz IV genannt – sollen zum neuen Jahr minimal erhöht werden. Sozialverbände, die Opposition und der Bundesrat kritisieren, dass der Bedarf von der Bundesregierung „kleingerechnet“ wurde.
Nach fünf Jahren ohne Erhöhung steigt der Regelsatz für einen Alleinstehenden von 404 auf 409 Euro im Monat. Kinder bis 5 Jahre bekommen überhaupt keinen Zuschlag. Lediglich Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 21 Euro mehr.
„Wir passen die Leistungen an das an, was Geringverdiener im Monat zur Verfügung haben und ausgeben“, erklärt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). „Das sichert das Nötige zum Leben – auch wenn klar ist, dass damit keine großen Sprünge möglich sind.“
Die Neuberechnung sei „gespickt mit groben methodischen Fahrlässigkeiten und Rechentricks“, erklärt hingegen Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping sagt: „Der Regelbedarf für die Grundsicherung wird von Frau Nahles nach Gutdünken kleingerechnet. Selbst wenn man in der Logik der verwendeten Berechnungsmethode verbleibt, käme man auf mindestens 560 Euro Regelbedarf statt nur auf 409 Euro.“
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) übt scharfe Kritik: „Es ist inakzeptabel, dass die hohen Kosten für die Neuanschaffung von Waschmaschinen und Kühlschränken weiterhin aus dem Regelsatz angespart werden müssen. Erhöht werden muss auch das Schulbedarfspaket.“ Für Schultaschen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen geht die Bundesregierung schon seit Jahren von 100 Euro im Jahr aus, obwohl der nachgewiesene Bedarf bei mindestens 150 Euro liegt.
Im Bundesrat haben die Länder genau diese Punkte bemängelt und sich beschwert, dass sie zu spät einbezogen wurden.
Jens Sethmann
30.11.2016