Die Mieterhöhungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sorgten zum Jahreswechsel für reichlich Wirbel. Mittlerweile hat der Senat ein Machtwort gesprochen und einen vorläufigen Verzicht weiterer Anhebungen durchgesetzt. Noch ist unklar, ob auch die bereits in Kraft getretenen Erhöhungen zurückgenommen werden.
Mitte Januar trafen sich rund 100 empörte Mieter aus dem Schöneberger Norden zu einer Mieterversammlung. Rund um die Steinmetzstraße hatte das Wohnungsunternehmen Gewobag in mindestens 20 Häusern Mieterhöhungsschreiben verschickt, teilweise soll die Miete um mehr als 13 Prozent steigen. In einem offenen Brief an Senat und Gewobag sprach der Quartiersrat Schöneberger Norden von einer „offensichtlich breit gestreuten Strategie“. In der Tat handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Mehr als 21.000 Mieterhöhungsschreiben hatten die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zum 1. Januar 2017 verschickt – und das, obwohl der im November 2016 geschlossene Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün eine Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 2 Prozent jährlich vorsieht. Diese „Sofortmaßnahme“ soll für vier Jahre gelten.
Zwar sei nicht in allen Fällen zu unterstellen, dass die Unternehmen sozusagen vorausschauend noch einmal zugelangt haben, meint der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild, doch in etlichen Fällen sollten ganz offensichtlich Fakten geschaffen werden. Denn die Regelungen aus dem Koalitionsvertrag werden erst dann bindend, wenn entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den städtischen Wohnungsunternehmen geschlossen werden. Das Vorgehen sei daher ein „ziemlich schlechter Stil“, meint Wild: „Die städtischen Wohnungsunternehmen sollen preisdämpfend auf dem Wohnungsmarkt wirken und nicht etwa das gesetzlich Zulässige herausholen.“
Anfang Februar erwirkten Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) und Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) ein Moratorium. Die sechs landeseigenen Unternehmen mit insgesamt rund 300.000 Mietwohnungen verpflichteten sich, bis zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung keine weiteren Mieterhöhungsverlangen zu verschicken.
Im Zuge der Gespräche über die Kooperationsvereinbarung solle geklärt werden, in welcher Form das auch für bereits in Kraft getretene Mieterhöhungen gilt. Man sei bereit, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, „Anpassungen rückwirkend vorzunehmen“. Bei Redaktionsschluss Mitte Februar waren die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.
Birgit Leiß
23.02.2017