Leitsatz:
Das Negativ-Merkmal „Geschirrspüler in der Küche nicht stellbar oder anschließbar“ liegt nicht vor, wenn der Mieter in der Küche eine Waschmaschine angeschlossen hat, weil er stattdessen auch einen Geschirrspüler hätte anschließen können.
AG Schöneberg vom 18.8.2016 – 106 C 419/15 –
Mitgeteilt von RA Daniel Friedrichs
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22.02.2017