Vor Kurzem hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Mieter können jetzt mit kostengünstigem Solarstrom vom Dach ihres Hauses versorgt werden. Mit dem Gesetz wird Rechtssicherheit auch für bestehende Mieterstrommodelle geschaffen. Aber profitieren nun wirklich alle davon?
Bisher hatten die Mieter wenig von der Energiewende. Sie zahlten die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), während Hausbesitzer für den „Eigenstrom“ vom Dach eine deutlich niedrigere EEG-Umlage entrichteten und von den Einspeisevergütungen profitierten. Das neue Gesetz sieht eine direkte Förderung von Mieterstrommodellen in Form eines Zuschlages von 2,75 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde an die Betreiber vor, um „zusätzliche Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen und dabei auch die Mieter wirtschaftlich zu beteiligen“, wie es in der Begründung des Gesetzes heißt.
Mieter zahlen für den Mieterstrom nach wie vor die volle EEG-Umlage, während der seinen „Eigenstrom“ nutzende Hauseigentümer zumindest zu 60 Prozent von der EEG-Umlage befreit wird. Durch den Mieterstromzuschlag kann er den Mietern Strom zu besseren Konditionen als die großen Stromversorger anbieten. Die Bundesregierung rechnet damit, dass rund 18 Prozent aller Mietwohnungen für die Nutzung von Mieterstrom in Betracht kommen. Das könnte die Energiewende beschleunigen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. kritisiert, dass die bestehende Ungleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern in Bezug auf die EEG-Umlage bestehen bleibt. Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Wohnungswirtschaft fordern Nachbesserungen. DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten sieht das neue Gesetz als einen „guten Anfang“, betont jedoch: „Letztlich hängt der Erfolg von Mieterstrom-Modellen im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises ab.“
Rainer Bratfisch
28.05.2017