Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 6/2017, Seite 11, Rainer Bratfisch:
„Internetportal für Wohnungsbewertung – Perfektes Match?“
Wieso kann ein Internetportal das?
Letztes Jahr hatte ich dem Berliner Mieterverein den Vorschlag gemacht, sich dafür einzusetzen, dass zu den vorhandenen Merkmalsgruppen des Mietspiegels, die vorwiegend die Immobilie betreffen, noch der Hausverwalterservice als neue Merkmalsgruppe aufgenommen und mit Punkten für Erreichbarkeit, Treppenhausreinigung, Reparaturservice, Transparenz und Genauigkeit der Betriebskostenabrechnung bewertet wird. Als Antwort bekam ich, das wäre nicht objektiv beurteilbar.
Nun lese ich diesen Artikel in Ihrer Zeitschrift und frage mich, wieso der Mietspiegel nicht kann, wozu Laien jetzt anscheinend in der Lage sind? Wie wird denn die Objektivität der Bewertungen des Internetportals von Ihnen eingeschätzt?
A. Kadke per E-Mail
Hausverwaltungsservice, Treppenhausreinigung, Erreichbarkeit und ähnliches sind tatsächlich Kriterien, die sich einer objektiven Messbarkeit etwa in Form einer Punktebewertung entziehen. Das gilt auch für das vorgestellte Internetportal, dass letztlich nur subjektive Erfahrungen seiner Nutzer widerspiegelt und allenfalls durch Fallhäufung eine Tendenz abbildet.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 7/2017, Seite 4, Leserbrief J. Klein: „Für Rentner ungeeignet“
Rentenkürzung bei Umzug?
Niemanden wird die Rente gekürzt, wenn er zum Beispiel von Charlottenburg nach Friedrichshagen zieht (eigene Erfahrung) und niemand bekommt einen Zuschlag, wenn er ins Ausland zieht. Wenn das so wäre, wäre Berlin morgen leer. Entscheidend ist die Anwartschaft, die man sich durch Einzahlungen in die Rentenkasse erworben hat.
J. Naumann per E-Mail
Zu unterscheiden ist, welche Art(en) von Rente gezahlt werden. Bei der Altersrente wirkt sich der aktuelle Wohnort auf die Rentenhöhe nicht aus, jedoch bei der Witwenrente. Umzüge von Rentnern innerhalb Deutschlands – auch von den alten in die neuen Bundesländer und umgekehrt – bringen in der Regel für die Rente keine Nachteile mit sich. Der Rentner meldet den Umzug beim Renten-Service der Deutschen Post (das ist auf jedem Postamt möglich) und hat damit alle Formalitäten erledigt. Mit einer Rentenminderung müssen aber Rentner rechnen, die von den alten in die neuen Bundesländer ziehen und neben einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente eigenes Einkommen erzielen, das auf die Rente angerechnet wird: Da in den neuen Bundesländern derzeit noch niedrigere Freibeträge gelten, kann dann der Umzug zu einer Rentenkürzung führen.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 4/2017, Seite 5: „Augenblicke“
Kleine Ergänzung
Ich bin einer der vier Eigentümer des Hauses Brunhildstraße 6 in Schöneberg, von dem Sie dieses Foto veröffentlicht haben. Es gibt davon noch ein älteres Bild als Postkarte (siehe Web-Adresse unten). Es zeigt den Putz aus den 1960er Jahren, den wir inzwischen – siehe das von Ihnen veröffentlichte Foto – etwas freundlicher gestrichen haben. Der Text „Hol Kohlen“ lautete ursprünglich „Holz + Kohlen“. Das „z“ und das „+“ sind leider verloren- beziehungsweise kaputtgegangen. Die Buchstaben bestehen aus einem sehr, sehr alten Plastik, vermutlich noch aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg. Sie zerbröseln leider sehr leicht bei Berührung. In dem ehemaligen Kohlenladen ist übrigens seit 1993 der anthroposophische Aids-Selbsthilfeverein Regenbogen e.V. tätig.
C. Kirsch per E-Mail
www.berlin-bleibt-bunt.de/epages/61779754.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61779754/Products/GS-215
20.08.2017