Händler, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Jahr nach Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die Rückgabemöglichkeiten in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten getestet. Von den 25 untersuchten Händlern verletzte die Mehrzahl die Rücknahmepflicht.
Das Gesetz legt fest: Jeder größere Händler muss Elektro- oder Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge von unter 25 Zentimetern zurücknehmen, auch wenn das Gerät nicht bei ihm gekauft wurde. Ein größeres Gerät, beispielsweise eine Waschmaschine, muss kostenfrei zurückgenommen werden, wenn ein neues Gerät der gleichen Kategorie gekauft wird. Der Handel muss über die Rückgabe deutlich sichtbar informieren. Online-Shops müssen einen kostenlosen Versand des Altgerätes ermöglichen. Verwertbare Teile können auf diese Weise recycelt werden, der restliche Schrott und die Schadstoffe werden fachgerecht entsorgt, die Umweltbelastung durch unsachgemäß entsorgte Geräte wird verringert.
Bei den Tests der DUH schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi besonders schlecht ab. Die DUH schätzt, dass von den insgesamt 1,7 Millionen Tonnen Elektroschott, die pro Jahr anfallen, von den Händlern nur etwa 40 Prozent zurückgenommen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Kunden, sich an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, wenn ein Händler die Annahme von Elektroaltgeräten ablehnt. Seit dem 1. Juni 2017 droht Händlern, die die Rücknahme von Elektroaltgeräten verweigern, ein Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro. Die DUH fordert, dass auch Discounter wie Aldi und Lidl und kleinere Händler zur Rücknahme verpflichtet werden.
Nach wie vor können alte Geräte auch bei den 15 Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigung kostenfrei abgegeben werden.
Rainer Bratfisch
26.09.2017