Mit einer grundlegenden Reform will der Senat den Sozialen Wohnungsbau wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Doch der Gesetzentwurf kommt nicht recht voran.
Der Senat will die Absurdität beenden, dass Sozialwohnungen teilweise deutlich teurer sind als Wohnungen auf dem freien Markt. Für den „alten“ Sozialen Wohnungsbau aus den 70er bis 90er Jahren ist deshalb eine umfassende Reform geplant.
Mit dem neuen Gesetz soll das Prinzip der Kostenmiete abgeschafft und stattdessen eine soziale Richtsatzmiete eingeführt werden. Die Miethöhe der Sozialwohnungen wird dann nicht mehr danach bemessen, wie teuer der Bau und die Finanzierung des Gebäudes einst waren. Das Kostenmietenprinzip hat dazu geführt, dass wegen der aufgeblähten Bau- und Finanzierungskosten enorme Mietsteigerungen drohen. Für die Sozialmieter könnte der Systemwechsel ein Befreiungsschlag werden.
Über einen Gesetzentwurf, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Mai vorgelegt hat, sind sich die drei Koalitionsfraktionen SPD, Linke und Grüne nicht einig. Sie haben deshalb eine sechsköpfige Expertengruppe einberufen, die Anfang Dezember einen Vorschlag präsentieren soll. Wegen der komplizierten Materie und umstrittener Details ist nicht mehr damit zu rechnen, dass das Gesetz wie vorgesehen am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.
Jens Sethmann
27.10.2017