Weil der rot-rot-grüne Senat möchte, dass auch Polizisten und Krankenschwestern geförderte Neubauwohnungen beziehen können, wurde ein spezieller Wohnberechtigungsschein (WBS) für mittlere Einkommen beschlossen.
Wer den neuen WBS beantragen will, darf mit seinem Einkommen bis zu 80 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze liegen. Das heißt konkret: Wer als Single nicht mehr als 1800 Euro netto monatlich verdient, hat künftig Anspruch auf diesen besonderen WBS. Bei einem Dreipersonenhaushalt darf das monatliche Nettoeinkommen etwa 3340 Euro nicht überschreiten.
Bis zu 20 Prozent der geförderten Neubauwohnungen sollen künftig für dieses Kontingent zur Verfügung stehen, zu einer Nettokaltmiete von 8 Euro pro Quadratmeter – statt der sonst üblichen WBS-Neubaumiete von 6,50 Euro monatlich.
Einen „normalen“ WBS erhält man, wenn man maximal 40 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze liegt, das sind für einen Einpersonenhaushalt 1400 Euro. Da es zudem auch ein Kontingent mit einer 60-prozentigen Überschreitung gibt, existieren in Berlin nun also drei Arten von WBS. Die am 6. Februar 2018 beschlossene Verordnung soll für eine bessere soziale Durchmischung der Wohnquartiere sorgen.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werden 2019 und 2020 erstmals 350 Wohnungen in diesem Segment bezugsfertig sein. „Das ist nicht viel“, meint der Geschäftsführer des BMV, Reiner Wild. Er kritisiert aber besonders, dass das Volumen der geförderten Wohnungen insgesamt nicht erhöht wird, sondern dass das Mittelschichts-Kontingent auf Kosten der preisgünstigen Sozialwohnungen geht. Wild: „Das ist angesichts des Bedarfs nicht vertretbar.“
Birgit Leiß
27.02.2018