Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 3/2018, Copyright des Titelbildes
Richtigstellung
Versehentlich enthält das MieterMagazin 3/2018 eine falsche Angabe zum Titelbild. Die korrekte Angabe zur Urheberschaft des Titelfotos muss lauten: Ullstein Bild/Wolfgang Kunz.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 12/2017, Seite 10, Jens Sethmann:
„Mini-Solaranlagen – Weg frei für Stromerzeugung auf dem Balkon“
Verbot durch den Vermieter
Die technischen Details für „Balkonkraftwerke“ sind also geklärt. Sehr erfreulich. Wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten aus? Mein Vermieter verbietet seit Jahren sowohl Antennen als auch Solaranlagen, weil es die Sicht auf das Haus verschandeln würde. Ich hätte gern so ein Teil. Aber wenn damit die fristlose Kündigung einherginge, würde mir das nichts mehr nutzen.
Eva B. per E-Mail
Im Gegensatz zu Parabolanlagen, deren Anbringung durch den Artikel 5 Grundgesetz in bestimmten Fällen gedeckt ist, gibt es im Falle der Mini-Solaranlagen noch keine Rechtsprechung. Der Mieter sollte also, bevor er eine solche Anlage anbringt, beim Vermieter um Erlaubnis fragen. Tut er das nicht, muss er mit rechtlichen Folgen rechnen. Wie ein Richter im Prozessfall urteilen wird, ist dabei nicht abzusehen.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 11/2017, Seite 14, Jens Sethmann:
„Selbsthilfe, Sicherheit & Solidarität – Wohnen in Genossenschaften“
Enttäuschung und Ärger
Ich war 1999 bis 2006 sowie von 2007 bis 2017 Mitglied zweier Genossenschaften und hoffte beide Male auf ein langfristiges, eventuell lebenslanges Mietverhältnis in einer bezahlbaren, schönen Wohnung. In beiden Fällen wurde ich jedoch enttäuscht, denn beide Wohnhäuser beziehungsweise Wohnungen wiesen erhebliche Mängel auf, zum Beispiel undichtes Dach, feuchte, schimmelige Keller, schadhafte Fußböden, undichte Fenster, defekte Heizung. Obgleich die Mängel bekannt waren, wurden sie vermieterseits geleugnet. Teilweise sollte ich mich an den Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten finanziell beteiligen. Dies lehnte ich ab und musste daraufhin die Mängel weiterhin in Kauf nehmen.
Um den Wohnhäusern beziehungsweise Siedlungen wenigstens vordergründig einen gepflegten, zeitgemäßen Anschein zu verleihen, wurden meines Erachtens vollkommen unsinnige und überflüssige Maßnahmen durchgeführt, beispielsweise die Verlegung von Teppichböden in den Treppenhäusern, Absenkung des Hauseingangs (eine kleine Stufe!) auf Bürgersteigniveau als „barrierenfreien Zugang“, obwohl nur ein Treppenhaus ohne Fahrstuhl vorhanden war, Dämmung des Dachbodens trotz etlicher Löcher in der Dacheindeckung und die Aufstellung mehrerer beleuchteter Schaukästen in der Siedlung.
Auch wurde gerne das genossenschaftliche Miteinander in Form diverser Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Gymnastik-, Yoga- und Bastelgruppe und so weiter) betont – in meinen Augen eine nette Nebensächlichkeit.
Häufig habe ich mich auch über den Umgangston bei den dortigen Beschäftigten gegenüber den Bewohnern geärgert, indem auf die berechtigten Anliegen unfreundlich und arrogant reagiert wurde. Einmal musste ich mich sogar an den Vorstand wenden, bis dann auf mehrmalige Mängelmeldungen reagiert wurde. Hinzu kam die Unfähigkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt zu berechnen, indem alle Mietparteien – unabhängig von Zustand und Ausstattung der Wohnung beziehungsweise des Hauses den Mittelwert zahlen sollten.
Da in beiden Fällen die Vermieter kein Einsehen hatten und eine gütliche Einigung nicht möglich war, zog ich schließlich enttäuscht, genervt und verärgert aus.
Der Name der Leserbriefschreiberin ist der Redaktion bekannt.
Betr.: MieterMagazin 1+2/2018, Seite 6, Jens Sethmann:
„Wohnungstausch bei den Städtischen – Dürftige Bilanz“
Nutzloses Unterfangen
Was nutzt ein Wohnungstausch, wenn die kleinere Wohnung teurer ist als die aufgegebene und wenn die Heizkostenpauschale für eine gedämmte Wohnung höher ist als in der jetzigen ungedämmten Wohnung?
K. Danert per E-Mail
Betr.: Leserbriefe
Mehr Leserbriefe!
Bestimmt haben Sie mehr als nur vier Leserbriefe zu den Themen des vorherigen MieterMagazins bekommen. Ich schlage vor, dass Sie künftig eine weitere Seite für die Leserbriefe spendieren, denn ich lese auch gern mehr Meinungen, auch zu den zu kurz gekommenen Berichten. Mich würde sehr die Meinung anderer Mitglieder hierzu interessieren. Also bitte veröffentlichen Sie diesen Leserbrief.
J. Oelschläger per E-Mail
18.03.2018