Im Wohnungsneubau sind die energetischen Standards entgegen den Behauptungen der Bauherren keine maßgeblichen Kostentreiber. Ein Aussetzen der Energieeinsparverordnung würde nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum führen, belegt ein Kurzgutachten im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).
Das Gutachten, erstellt vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG), belegt, dass der Anteil der Ausgaben für die Energieeffizienz an den Kostensteigerungen im Wohnungsneubau minimal ist. Das Gebäudeenergierecht war in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für sechs Prozent der insgesamt 36-prozentigen Baukostensteigerungen verantwortlich. Mit der Energieeinsparverordnung 2016 stiegen die Investitionen in energiesparende Bauteile lediglich um etwa drei Prozent. Diese höheren Anfangsinvestitionen bewirken jedoch Einsparungen in der Nutzungsphase des Gebäudes.
Bei Baukosten der Kostengruppen 300 (Baukonstruktionen) und 400 (Technische Anlagen) in Höhe von rund 1630 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen die Mehrkosten für ein Mehrfamilienhaus mit einer Nutzfläche von 3811 Quadratmetern lediglich 2,1 Prozent (Verminderung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 15 Prozent) beziehungsweise 3,3 Prozent (Verminderung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 26 Prozent). Das Fazit der Gutachter: „Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen und Wohngebäude hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Es ist keinerlei Rückgang der Bautätigkeit festzustellen, den man auf höhere energetische Anforderungen im Neubau zurückführen könnte.“
Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 überlässt es der Senat den Wohnungseigentümern weitgehend selbst, eine Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen umzusetzen. Zurzeit beträgt zum Beispiel die Rate der energetischen Sanierung in Bestandsgebäuden magere 0,7 Prozent. Der Berliner Mieterverein hält eine deutlich höhere Sanierungsrate für erforderlich, die jedoch mit einer Reduzierung der Mieterhöhung verbunden sein muss. „Mit dem vorliegenden Instrumentenkoffer sind diese Raten nicht zu erzielen“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Rainer Bratfisch
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24.03.2018