Die Berliner Bauordnung wurde geändert. Für das Abreißen von Wohnraum braucht man wieder eine Genehmigung. Außerdem wurde die Gültigkeitsdauer von Baugenehmigungen verkürzt.
Wer ein Haus mit Wohnraum abreißen will, braucht wieder eine Genehmigung. Damit hat der Senat einen Fehler von 2005 berichtigt. Damals wurden in der Bauordnung Abrisse genehmigungsfrei gestellt. Man musste sie nur noch beim Bezirksamt anzeigen. Gegen die Vernichtung von günstigem Wohnraum hatten die Ämter fortan keine Handhabe mehr. Schon im Zweckentfremdungsverbot wurde festgelegt, dass Wohnhäuser nicht mehr einfach abgerissen werden dürfen. Dies wurde nun auch in der Bauordnung verankert.
Außerdem wurde die Gültigkeit von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden um ein Jahr verkürzt. Sie verfallen jetzt, wenn der Bau zwei Jahre nach Erteilung nicht begonnen wurde oder nach sechs Jahren nicht fertiggestellt ist.
Mit dieser Verschärfung wird das spekulative Horten von baureifen Grundstücken erschwert. Viele Immobilienhändler holen Baugenehmigungen für Brachflächen nur ein, um den Verkaufswert des Grundstücks zu steigern. Dieses Spekulationsmodell wird durch den erhöhten Zeitdruck nun etwas unbequemer.
Jens Sethmann
24.05.2018