Für zurückliegende Grundstückswertermittlungen oder historische Untersuchungen werden Bodenrichtwerte älterer Jahrgänge benötigt. Bislang war hierfür eine persönliche Einsichtnahme in alte analoge Kartenwerke der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder die Erteilung einer gebührenpflichtigen schriftlichen Bodenrichtwertauskunft erforderlich. Ab sofort sind Bodenrichtwertangaben durch einen kostenlosen Internetabruf für jedermann zugänglich.
Auch die Bodenleitwerte zum 1. Juli 1990 für das ehemalige Ost-Berlin können abgerufen werden. Sie wurden von einem, seinerzeit im Rahmen der Sozial- und Währungsunion gesondert eingerichteten, deutsch-deutschen Sachverständigenausschuss abgeleitet.
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www.berlin.de/gutachterausschuss/marktinformationen/bodenrichtwerte
30.06.2018