Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 10/2018, Seite 16 ff., Birgit Leiß: „Alt, gehandicapt und rausgeworfen – Immer mehr Eigenbedarfskündigungen gegen betagte und langjährige Mieter“
Berichtigung
Der im Beitrag zitierte Rechtsanwalt Christoph Müller teilte mit, dass er gesagt habe: „Wir Anwälte können nur noch juristische Sterbebegleitung leisten“ und nicht „juristische Sterbehilfe“.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 6/2018, Seite 14, Birgit Leiß:
„Klage, Streitwert, Berufung – Der Weg durch die Instanzen”
Vermieterrechtsprechung
Ich habe die Ausführungen mit großem Interesse gelesen, weil ich selbst von dieser Thematik betroffen wurde und bin. Mit der letzten Mieterhöhung bat ich meinen Vermieter (früher GSW – jetzt Deutsche Wohnen) um Mitteilung, nach welchen Einzelkriterien des Mietspiegels meine Mieterhöhung berechnet wurde (bei der GSW war das nie ein Problem). Dies wurde mir mit dem Hinweis, dass der Mietspiegel von der Deutsche Wohnen abgelehnt werde, verweigert. Darauf ergab sich ein umfangreicher Schriftwechsel mit vielen falschen Beispielen und Aussagen der gegnerischen Anwälte, meine Wohnung betreffend, der letztendlich nach juristischer Beratung durch den Berliner Mieterverein (BMV) damit endete, dass ich meine Zustimmung für die Mieterhöhung verweigerte und ich von der Deutsche Wohnen verklagt wurde.
Die Güteverhandlung war eine Farce! Gleich zu Beginn des Termins teilte die Richterin meinem Anwalt und mir mit, dass der Termin vertagt werden müsse, weil die gegnerische Anwaltsseite am Tag zuvor noch einen Schriftsatz eingereicht hätte, den sie noch nicht lesen und bearbeiten konnte. Wir waren in fünf Minuten wieder draußen. Eine weitere „Güteverhandlung“ gab es nicht mehr, mein Rechtsanwalt und ich bekamen keine Gelegenheit, uns zu den vorgetragenen Kriterien äußern zu können.
Die Richterin fällte ihr Urteil, und zwar ganz genauso, wie es die gegnerische Seite formuliert hatte. Im Urteil hieß es dann aber: „Die Güteverhandlung war erfolglos!” Welche Güteverhandlung? Es hat überhaupt keine stattgefunden. So ist die Deutsche Wohnen genau zu der Mieterhöhung gekommen, die von ihr berechnet worden war. Und dabei wollte ich nur eine detaillierte Auskunft über die Einzelbewertung innerhalb des Mietspiegels, um die Mieterhöhung nachvollziehen zu können.
Name der Redaktion bekannt
Betr.: MieterMagazin 7+8/2018, Seite 27, Spezial, Jens Sethmann:
„Hauptstadt des Mülls – Die Berliner verursachen zu viel Müll und trennen ihn zu wenig“
Appelle gut, Kontrolle besser
Lernt heute noch jemand, dass man Kippen, Fahrscheine, Papiertaschentücher, Eis- und Keksverpackungen und so weiter nicht überall einfach fallen lässt? Appelle gut, Kontrolle besser! Ich, Jahrgang 1938, Berlinerin von Geburt, entsorge nichts auf dem Straßenpflaster, trinke nicht aus Pappbechern, sammle Altpapier und würde Glas trennen, wenn wir diese Container noch in unserem Gartenhof für circa 150 Mietwohnungen hätten. Die braune Tonne sieht allerdings meine Küchenabfälle nicht, da dieses schlimm stinkende Ding mir beim Öffnen großen Ekel und Atemnot verursacht.
D. Grübsch per E-Mail
22.10.2018