Nach dem Landgericht Berlin hat nun auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass für Mieterhöhungen der Berliner Mietspiegel maßgeblich ist. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt, dass die Vermieter-Angriffe gegen den Mietspiegel auch vom höchsten Berliner Gericht abgewehrt wurden.
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Beschwerde eines Vermieters gegen zwei Urteile des Landgerichts Berlin einstimmig zurückgewiesen. Das Landgericht hatte geurteilt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 zumindest als einfacher Mietspiegel anzuwenden ist und deshalb keine gutachterlichen Stellungnahmen nötig sind (65 S 197/16 und 65 S 257/16). Der Vermieter wollte aber die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mit dem Mietspiegel, sondern mit einem Gutachten ermitteln und so eine höhere Mieterhöhung durchsetzen, als nach Mietspiegel möglich.
In seiner Beschwerde gegen die Landgerichtsurteile fuhr der Vermieter starke Geschütze auf: Er monierte Willkür des Landgerichts sowie die Verletzung des Rechtsschutzes und der Eigentumsgarantie. Der Verfassungsgerichtshof wies jedoch die Einwände zurück und bestätigte die Rechtsprechung des Landgerichts. „Es ist ein Sieg für die Mieter, denn die Rechtssicherheit über die Anwendung des Mietspiegels wird erhöht“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Seit Jahren versuchen Vermieter – allen voran die Deutsche Wohnen –, den Mietspiegel mit Verfassungsbeschwerden zu kippen.
Jens Sethmann
29.10.2018