Leitsatz:
Eine vom Mieter zur Weihnachtszeit angebrachte Lichterkette am Fenster oder auf dem Balkon rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses.
LG Berlin vom 1.6.2010 – 65 S 390/09 –
Anmerkungen des Berliner Mietervereins
Die Begründung des Gerichts ist kurz: … Die Lichterkette rechtfertigt auch eine Kündigung nicht. Ob es sich überhaupt um eine Pflichtverletzung handelt, soll hier ausdrücklich dahinstehen, denn immerhin handelt es sich um eine inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Selbst wenn man, obwohl es mangels entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag dazu schon keinen Anlass gibt, eine solche gleichwohl unterstellen wollte, handelte es sich jedenfalls um eine so verhältnismäßig geringfügige, dass sie weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte. …
21.12.2016