Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD im März 2018 auf eine Anpassung des Wohngeldes festgelegt. Den Worten sollen 2020 Taten folgen. Aber die Reform bleibt wohl in Ansätzen stecken.
Ende 2017 erhielten in Deutschland 592.000 einkommensschwache Haushalte Wohngeld, teilt das Statistische Bundesamt mit. Das sind 1,4 Prozent aller privaten Haushalte. Den Haushalten mit einem vollen Anspruch auf Wohngeld brachte das immerhin durchschnittlich 153 Euro im Monat. Mit der für 2020 beabsichtigten Wohngeldreform wären es dann 190 Euro im Monat. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft würden etwa 155.000 Haushalte, die bisher über der Einkommensgrenze lagen, diese Leistung neu erhalten.
Eine gute Sache – auf den ersten Blick. Aber Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, wendet ein: „Aus unserer Sicht reicht es nicht aus, das Wohngeld immer mal alle paar Jahre zu erhöhen. Wir brauchen eine Dynamisierung des Wohngeldes – das heißt, die Wohngeldzahlungen müssen automatisch den gestiegenen Mieten angepasst werden.“ Denn wenn die Mieten und die Einkommen steigen, wachsen zahlreiche Wohngeldempfänger wieder aus dem Leistungsbezug heraus. Auch die ständig steigenden warmen Nebenkosten würden im Entwurf des Bundesinnenministeriums nicht berücksichtigt. Stattdessen sei lediglich vorgesehen, die Höhe des Wohngeldes „bei Bedarf zeitnah anzupassen“.
Rainer Bratfisch
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
20.03.2019