ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Ob Sie die Mieterhöhung vor oder nach dem 18. Juni 2019 (Senatsbeschluss zum Mietendeckel) erhalten haben: Sie sollten die aktuelle Mieterhöhung ruhig und sorgfältig prüfen. Dafür stehen mindestens zwei Monate zur Verfügung.
Sie müssen nicht vorzeitig (teilweise) zustimmen oder versagen. Vereinzelt versuchen Vermieter Druck auf eine schnelle Entscheidung auszuüben. Das kann getrost zurückgewiesen werden. Mieter und Mieterverein prüfen die Mieterhöhung ganz normal nach altem Recht (wie das geht, siehe unten „Aktion Mietpreisüberprüfung“.
Muss ein Mieter gemäß der Prüfung eine höhere Miete zahlen, muss er das zunächst auch vollziehen. Um das Risiko einer Klage zu vermeiden, sollte so verfahren werden. Eine Vorbehaltszahlung ist nicht erforderlich. Denn wenn das Landesmietengesetz in Kraft tritt, wird für den Mieter ein Rückforderungsanspruch für die jetzt eingeforderten Mieterhöhungen von Gesetzes wegen bestehen. Für welche Fälle genau, muss dem späteren Gesetz entnommen werden.
07.10.2020