ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 38/19
In der Vermieterzeitschrift „Das Grundeigentum“ hat kürzlich Rechtsanwalt Scheidacker, der Haus & Grund auch in der Mietspiegel AG des Senats vertreten hat, erklärt, dass mit Einführung des Mietendeckels die Geschäftsgrundlage für die bestehenden Verträge abhanden kommen würde und die Mietverträge aus diesem Grund kündbar seien.
„Dass der Mietendeckel einen Wegfall der Geschäftsgrundlage darstelle und damit die Mietverhältnisse bei Einführung einfach gekündigt werden können, ist mietrechtlich barer Unsinn und soll offenkundig nur dazu führen, Mieter zu verängstigen und die Politik zu verunsichern“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Die Aufforderung zu einer Kündigung von Mietverhältnissen könne nur als „wohnungspolitische Geisterfahrt“ bezeichnet werden, die letztendlich den Eigentümern und Vermietern selbst schadet. Denn eine Kündigung bewirkt zunächst nur Leerstand, weil die Vermieter auch bei Wiedervermietung dem Mietendeckel unterliegen. Mehr als 3-monatiger Leerstand ist aber nach dem Verbot der Zweckentfremdung nicht erlaubt, genauso wenig wie eine Umnutzung zu Gewerbezwecken. Wäre diese rechtliche Annahme eines Verbandsvertreters von Haus & Grund umsetzbar, wäre als Vermieterprotest gegen den Mietendeckel eine Massenwohnungslosigkeit in Berlin die Folge.
Der Mieterverein ist entsetzt über die Gewissenlosigkeit diverser Vermieter und Vermieterverbandsvertreter. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht sich kürzlich zur Mietpreisbremse eindeutig geäußert: „Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieterinnen und Vermieter aber mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen … Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist“ (BVerfG, – 1 BvL 1/18 -).
„Wir weisen die Vermieterbewertung zurück. Die Mietverhältnisse haben auch bei Einführung des Mietendeckels Bestand. Sie können nicht mit Hinweis auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Einführung des Deckels gekündigt werden, weil es an den Voraussetzungen mangelt. Eine Bedingung für den Wegfall der Geschäftsgrundlage wäre, dass eine Vertragsanpassung nicht möglich sei. Hierfür lässt der Gesetzentwurf aber weiterhin genügend Spielraum, in dem er Mieterhöhungen nicht grundsätzlich ausschließt und über die Härtefallregelungen den Vermietern die Möglichkeit einer angemessenen Vertragsanpassung bietet. Es mangelt daher an der Unzumutbarkeit. Zudem, die Parteien müssten den Vertrag, wenn sie die Änderungen vorausgesehen hätten, nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen haben. Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor. Denn hier greift ein Gesetz – der öffentlich-rechtliche Mietendeckel – indirekt in das Mietverhältnis ein und ist auch verbindlich. Daher wäre keine Alternative bei Vertragsschluss geblieben, als sich dem Gesetz zu fügen; entgegenstehende Absprachen wären unwirksam beziehungsweise nichtig.
ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
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Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
17.04.2021