Seit es in Berlin wieder öffentliche Fördergelder für den Wohnungsbau gibt, wächst die Bedeutung der Investitionsbank Berlin (IBB). Sie verwaltet die Förderprogramme des Landes, vergibt die Gelder und kontrolliert deren Verwendung. Sie spielt somit eine wichtige Rolle beim dringend notwendigen Sozialwohnungsbau.
Die IBB sitzt mit ihren 630 Mitarbeitern in einem unspektakulären Hochhaus an der Bundesallee 210, das 1975 für ihre Vorgänger-Organisation, die Wohnungsbaukreditanstalt, errichtet wurde. Kundenverkehr gibt es hier kaum. Wer eine Förderung bei der IBB beantragt, wickelt dies in der Regel über seine Hausbank ab.
Die IBB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, gehört also zu 100 Prozent dem Land Berlin. Das Land ist verpflichtet, die IBB mit den zur Aufgabenerfüllung nötigen finanziellen Mitteln auszustatten und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten. Als Träger haftet Berlin grundsätzlich auch unbegrenzt für mögliche Verbindlichkeiten. Deshalb kann eine Anstalt öffentlichen Rechts wie die IBB nicht insolvent werden. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in einem eigenen Investitionsbankgesetz festgeschrieben.
Die IBB hat zwei Geschäftsbereiche: die Wirtschaftsförderung sowie die Immobilien- und Stadtentwicklung. Die Wirtschaftsförderung konzentriert sich auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Gründer. Die Immobilienförderung ist das größere Geschäftsfeld der IBB. Sie verwaltet eine Vielzahl von Förderprogrammen – vom Darlehen zum Kauf von Genossenschaftsanteilen über die Förderung altersgerechter Umbauten und energetischer Modernisierungen bis zur Finanzierung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsneubauten.
Rückzahlungen und Darlehen im Kreislauf
Im Jahr 2018 hat die IBB 1,48 Milliarden Euro an Fördergeldern ausgegeben, davon 1,07 Milliarden im Bereich Immobilien- und Stadtentwicklung. Darin enthalten sind 46,5 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung und 353 Millionen Euro für die Neubauförderung. Damit wurde der Bau von 7177 Wohnungen bewilligt, von denen fast die Hälfte, nämlich 3373, Sozialwohnungen sind, die nur an Menschen mit geringen Einkommen zu Preisen von 6,50 beziehungsweise 8 Euro pro Quadratmeter vermietet werden.
Die Neubauförderung steht allen Investoren offen, sie wird jedoch zu über 80 Prozent von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Anspruch genommen.
Private Bauherren verschmähen sie weitgehend. Um Genossenschaften einen Anreiz zum Wohnungsbau zu geben, wurde 2018 speziell für sie eine Förderung aufgelegt. Auch den Ankauf von Wohnungsbeständen können sich Genossenschaften fördern lassen.
Die IBB arbeitet grundsätzlich nach dem Prinzip der „revolvierenden Förderfonds“. Das heißt, die Rückzahlungen der ausgegebenen Darlehen fließen wie in einem Kreislauf umgehend in neue Förderprojekte.
Die IBB vergibt nicht nur Fördergelder, sie ist auch dafür zuständig, die Einhaltung der Förderbedingungen zu überwachen. So lässt sie sich von den Vermietern nach einer Förderung regelmäßig Belegungs- und Mietenlisten vorlegen, um zu kontrollieren, ob in den geförderten Wohnungen wirklich einkommensschwache Haushalte mit Wohnberechtigungsschein wohnen und die Mieten nicht überhöht sind. Gleichzeitig werden über die Bezirksämter auch die Mieter befragt. Bei Verstößen kann die IBB in letzter Konsequenz den Fördervertrag kündigen und die Gelder von Eigentümern zurückverlangen.
Jens Sethmann
Wohnungsfürsorge mit Tradition
Die Geschichte der Investitionsbank Berlin geht zurück auf das Jahr 1924. In diesem Jahr wurde die Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin gegründet, um das öffentliche Wohnungsbauprogramm der Weimarer Republik zu finanzieren. 1937 erfolgte die Umbenennung in Wohnungsbaukreditanstalt. Im Jahr 1965 wurde sie in West-Berlin in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt. Sie war die Kapitalsammelstelle für Darlehen nach dem Berlinförderungsgesetz. West-Berlins gesamter Sozialer Wohnungsbau wurde mit Förderung der mächtigen Wohnungsbaukreditanstalt gebaut. Die Berliner Landespolitik war eng mit der Führung der Wohnungsbaukreditanstalt verwoben. 1993 erhielt sie den Namen Investitionsbank Berlin, die nun auch die Wirtschaftsförderung zu ihren Aufgaben zählte. Die IBB wurde gleichzeitig in die Landesbank Berlin eingegliedert. Nach dem Berliner Bankenskandal, der die Landesbank an den Rand des Zusammenbruchs brachte und die Berliner Finanzen nachhaltig ruinierte, wurde die IBB 2004 wieder eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts.
js
www.ibb.de
30.10.2019