Pressemitteilung Nr. 44/19
Der Trend zu ein geringeren Zahl von Baugenehmigungen setzt sich fort. Schon 2018 sanken die Fertigstellungszahlungen in Berlin um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den ersten neun Monaten des Jahres 2019 wurden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rund 12 Prozent weniger Baugenehmigungen erteilt. Damit setzt sich auch in Berlin ein bundesweiter Trend fort.
„Der Rückgang hat jedoch rein gar nichts mit dem Mietendeckel zu tun“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Vorbereitungen für Baumaßnahmen, zu denen Genehmigungen in den ersten neun Monaten dieses Jahres erteilt wurden, laufen seit vielen Monaten beziehungsweise sogar Jahren, mithin also in einem Zeitraum, als an den Mietendeckel noch gar nicht zu denken war.“ Im Übrigen ist der Neubau vom Mietendeckel komplett ausgenommen. Ein Verzicht mit Hinweis auf den Mietendeckel wäre auf jeden Fall ökonomisch in nur sehr eng begrenzten Fällen rational.
Auch die immer wieder behauptete Stornierung von Modernisierungsinvestitionen wegen des Mietendeckels mit den entsprechenden Folgen für das Baugewerbe kann mit rationalem Kaufmannsverhalten nichts zu tun haben. Denn wie die Regelung zu Modernisierungsmieterhöhungen am Ende des Gesetzgebungsverfahrens aussieht, ist nicht bekannt. Aber aus der Beratungspraxis des Mietervereins ist ebenfalls seit Januar diesen Jahres ein deutlicher Rückgang von Ankündigungen zu umfangreichen Modernisierungen festzustellen. „Dies ist das Ergebnis der neuen Kappungsgrenze von 2 Euro pro Quuadratmeter im Monat, die die CDU/CSU- und SPD-geführte Bundesregierung zum 1. Januar 2019 hat in Kraft treten lassen“, so Wild. Offenkundig hat diese Gesetzesänderung die renditeorientierten Investoren „verschreckt“. Dagegen sei aber auch gar nichts einzuwenden, so Wild, denn bauen und modernisieren sei kein Selbstzweck, sondern müsse dem Gemeinwohl verpflichtet sein.
Daher raten wird dem Berliner Senat dringend an, parallel zum Mietendeckel gemeinwohlorientierte Bauinvestitionen zu stärken und dafür auch mit anderen Städten und Bundesländern im Bund die erforderlichen Rahmenbedingungen einzufordern.
07.11.2019