Nicht nur Berlin leidet unter seinen Miethöhen, auch Bayern ächzt unter einer Monstermietspirale – und fordert mit einem Volksbegehren eine Atempause.
Sechs Jahre lang, so will es das Volksbegehren „#6JahreMietenstopp“, sollen die Mieten in 162 Städten und Gemeinden in Bayern auf ihrem derzeitigen Stand eingefroren werden. Seit 2014 ist die durchschnittliche Nettokaltmiete in Bayern um 22 Prozent gestiegen. Nicht nur in München ist bezahlbarer Wohnraum inzwischen selbst für den Mittelstand knapp.
Von seinem Berliner Pendant, dem Mietendeckel, unterscheidet sich der Entwurf aus Bayern vor allem dadurch, dass er keine Mietpreissenkung vorsieht. Für neugebaute Wohnungen soll – wie in Berlin – eine Ausnahme von der Mietenbegrenzung gelten. Vermietern, die aktuell sehr wenig Miete verlangen, soll – auch das eine gewisse Parallele zu Berlin – ein finanzieller Spielraum gewährt werden. Sie können die Miete erhöhen, wenn ihre Mieter danach nicht mehr als 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlen.
Kritik an dem Vorstoß kommt – wie auch schon in Berlin – von den Eigentümer- und Immobilienverbänden. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kritisierte die Initiative als „verfassungswidrig“, denn die Gesetzgebungskompetenz läge beim Bund und nicht bei den Ländern. Dieser Kritikpunkt wird auch dem Berliner Mietendeckel immer wieder entgegengebracht.
25.000 Unterschriften waren notwendig, damit das Volksbegehren zugelassen wird. Die Initiatoren – der im DMB organisierte Mieterverein München mit zahlreichen Unterstützern aus Politik und Verbänden – haben diese Hürde mit rund 52.000 Unterzeichnenden seit Oktober 2019 nun locker gemeistert.
Aktuell beantragen die Initiatoren die Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium. Gibt dieses grünes Licht, kommt die zweite Stufe – möglicherweise bereits im Frühsommer. Zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten, rund eine Million Menschen, müssten dann ab einem vom Ministerium festgelegten Termin binnen vierzehn Tagen in den Rathäusern unterschreiben. Kämen genügend Unterschriften zusammen, wäre es weiter erforderlich, dass der Landtag den Gesetzentwurf verabschiedet. Lehnt er ab, wäre der nächste Schritt die Einleitung eines Volksentscheids. Dann stimmt die Bevölkerung darüber ab, ob das Gesetz zustande kommt. Der Landtag könnte zusätzlich einen alternativen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen.
Katharina Buri
https://mietenstopp.de
27.03.2020