Der Bundesrat hat partei- und länderübergreifend beschlossen, Mietwucher zu verhindern. Im Bundestag stellt sich aber die CDU quer.
Der heutige Mietwucherparagraf ist ein zahnloser Tiger. Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verbietet zwar Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Mieter muss dabei jedoch nachweisen, dass der Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzt. Das ist praktisch unmöglich.
Auf Vorschlag des von CSU und Freien Wählern regierten Landes Bayern hat der Bundesrat beschlossen, dass Mietwucher auch ohne diesen Nachweis verfolgt werden kann. Das höchstzulässige Bußgeld soll zudem von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden. Das würde Mieter vor den schlimmsten Auswüchsen schützen, insbesondere in Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt.
Diese Gesetzesänderung müsste noch vom Bundestag verabschiedet werden. Theoretisch gibt es dafür eine breite Mehrheit von CSU, SPD, Grünen und Linken im Bundestag. Doch die meisten CDU-Abgeordneten lehnen ab. „Die CDU muss ihre Blockadehaltung endlich aufgeben“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, „sie steht mietenpolitisch klar im Abseits.“
Jens Sethmann
27.03.2020