Leitsatz:
Zum Wohnwertmerkmal „Zur Wohnung gehörige(r) Garage/Stellplatz (ohne zusätzliches Entgelt)“ im Berliner Mietspiegel.
LG Berlin, Urteil vom 3.7.2009 – 63 S 464/08 –
Mitgeteilt von RAin Dr. Catharina Kunze
Urteilstext
Aus den Entscheidungsgründen:
… Ohne Erfolg macht sie weiter geltend, dass für die Wohnung ein Parkplatz zur Verfügung stehe. Denn es handelt sich hierbei nicht um einen ausschließlich dem Beklagten zustehenden Parkplatz, sondern um einen allen Mietern zur Verfügung stehenden Parkplatz, der nach Ansicht der Klägerin ausreichend groß sei, dass der Beklagte dort auch einen Parkplatz finde. Dies stellt indes keinen zur Wohnung gehörigen Stellplatz dar. Denn wenn alle Parkplätze besetzt sind, hat der Beklagte das Nachsehen und keinen Anspruch. Anders als bei einem konkret zugewiesenen kann er bei einer Falschnutzung von der Klägerin gegebenenfalls keine Mängelbeseitigung verlangen. …
02.02.2013