Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr. MieterMagazin 6+7/2020, Seite 21, Birgit Leiß:
„Corona und Mietrecht – Mit Mundschutz und Verständnis“
Kein Bewusstsein für den Ernst der Lage
Handwerker muss man zurzeit nur in Notfällen in die Wohnung lassen, heißt es im MieterMagazin. Ich wohne bei der Wohnungsgenossenschaft DPF, die in meiner Wohnung eine angekündigte Strangsanierung vom 13. bis 31. Juli 2020 durchführt. Die Wohnungsgenossenschaft sieht nach vielen Lockerungen seitens der Politik keinen Grund mehr, diesen Termin zu verschieben. Das bedeutet, dass viele Handwerker sich in meiner Wohnung befinden und viele Spuren hinterlassen, die ich in der Corona-Zeit nicht gebrauchen kann. Wie rücksichtslos die Wohnungsgenossenschaft dem Mieter gegenüber auftritt, ist ein Beispiel dafür, dass sie sich des Ernstes der Lage und ihrer Verantwortung nur teilweise bewusst ist. Ihr Büro hat bis zum jetzigen Zeitpunkt für den Publikumsverkehr keine öffentlichen Sprechstunden. Würde Corona sichtbar sein und an die Tür klopfen, würden viele Situationen in dieser Zeit mit mehr Überlegung und Achtung geregelt werden.
R. Honnef per E-Mail
Seit dem 1. Juli lassen die Corona-Bestimmungen es wieder zu, dass Handwerker arbeiten sowie Wohnungsbesichtigungen und Zählerablesungen in Wohnungen durchgeführt werden dürfen. Hierzu auch unser Beitrag auf Seite 24 „Corona und Mietrecht – Die Schonzeit ist vorbei“.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 5/2020, Seite 26, Rainer Bratfisch:
“Messstellenaustausch – Der schlaue Zähler ist teurer”
Irrreführend
Ihr Beitrag hat bei mir ein gewisses Interesse erweckt, doch schon beim Lesen der Einleitung kam sogleich die Ernüchterung. Ich habe mir den Artikel zwei Mal durchgelesen, schon der Einleitungstext ist wirklich etwas irreführend: Die Aussage „… denn mit digitalen Messgeräten kann das Netz besser genutzt und der Stromverbrauch gesenkt werden“ ist (bisher) weder nachgewiesen noch logisch. Oder ist in den neuen Zählern ein Alarmsystem eingebaut, welches mich als Verbraucher vor Stromfressern beziehungsweise „zu viel verbrauchtem“ Strom warnt? Da der Einbau der neuen Geräte auf jeden Fall erst mal Kosten verursacht, kann von Einsparung(en) ohnehin keine Rede sein.
A. Schindler per E-Mail
Sie haben recht. Selbstverständlich spart der Zähler von sich aus überhaupt nichts ein. Der Beitrag sollte zum Ausdruck bringen, dass die Zähler der neuen Generation eine genauere Kontrolle des Verbrauchs durch Stromkunden erlauben, weil diese bestimmte Nutzungszeiträume auswerten können und so hohen Verbräuchen und deren Verursachern auf die Spur kommen. Zum Energiesparen müssen dann aber vom Kunden diese Verursacher eliminiert oder durch energiesparende Alternativen ersetzt werden.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 5/2020, Seite 14, Birgit Leiß:
„Sicheres Zuhause, tatkräftige Solidarität – Wohnen und Leben in der Corona-Krise“
Mietminderung für Gewerbemieter
Es kann meines Erachtens nicht sein, dass Gewerbemieter in der Corona-Krise – welche als höhere Gewalt zu betrachten ist – in vollem Umfang auf Vertragserfüllung verklagt werden können, obwohl sie von Amts wegen gar keine Umsätze mehr erzielen können. Da die Bundesregierung flächendeckend die Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet hat, sollte meines Erachtens auch eine Mietminderung in Höhe von 100 Prozent bei Gewerberäumen, die von Amts wegen geschlossen wurden, bis zur Öffnung per Gesetz angeordnet werden. Ein derartiges Gesetz hat sich natürlich nur auf die Maßnahmen bezüglich der Corona-Pandemie zu begrenzen.
Die Vermieter werden es in der Regel verwinden, dass sie für einen begrenzten Zeitraum aufgrund der Corona-Krise keine Mieteinnahmen haben. Im Gegenzug haben sie nach der Corona-Krise noch Gewerbemieter, die nicht Pleite gegangen sind, und sie haben auch keinen Leerstand über Jahre.
M. Grodofzig per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 4/2020, Seite 12, Jens Sethmann: „Forum Wohnungspolitik des BMV zu staatlicher Grundstückspolitik – Bodenpreisbremse gegen Baulandspekulation?“
Ausrufezeichen!
Dass parteiübergreifend die Herstellung von bezahlbarem Wohnraum gefordert wird, aber die wesentliche Ursache für Mietpreissteigerungen, der Anstieg der Baulandpreise, nicht oder kaum zur Diskussion steht, zeigt, dass sich die Interessenlage des Marktes immer noch gegen die des Gemeinwohls durchsetzt. Im Bericht über das Forum Wohnungspolitik müsste die Überschrift mit einem Ausrufezeichen und nicht mit einem Fragezeichen versehen sein.
E. Reuß per E-Mail
28.07.2020