Müssen Mieter auch dann für einen Kabelanschluss bezahlen, wenn sie gar kein Fernsehen darüber beziehen, der Vermieter aber einen Sammelvertrag für das ganze Haus abgeschlossen hat?
Ob man als Mieter Kabelgebühren bezahlen muss, auch wenn man den Anschluss nicht nutzt, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. Zieht man in eine bereits verkabelte Wohnung mit entsprechenden Klauseln im Vertrag, muss man die dafür entstehenden laufenden Kosten für Vertrags-Grundgebühr, Stromkosten für den Betrieb und die regelmäßige Wartung des Anschlusses anteilig zahlen – auch im Falle einer Nichtnutzung. Eine Ausnahme gilt im Sozialen Wohnungsbau: Hier dürfen zumindest die Grundgebühren nur auf diejenigen Wohnungen umgelegt werden, die der Verkabelung zugestimmt haben.
Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin mit Vertragsunterzeichnung eingewilligt, die Kosten für einen Breitbandanschluss selbst dann zu bezahlen, wenn er erst nach Beginn der Mietzeit eingerichtet wird. Aber auch ohne entsprechende Vorabfestlegungen im Mietvertrag müssen Mieter eine solche Nachrüstung in der Regel akzeptieren. Denn eine Verkabelung stellt eine Modernisierung dar, so dass Vermieter eine Mieterhöhung von 8 Prozent der Installationskosten jährlich für den Anschluss durchsetzen können.
Maria Meier* muss nun monatliche Kosten von knapp 8 Euro für die „Basisausstattung“ des Kabeldienstleisters tragen. Die privaten Kabeldienstleister bieten meist unterschiedlich umfangreiche Programmpakete an, die auch preislich stark variieren. Mieter können jedoch nur verpflichtet werden, an der Grundversorgung, sprich dem günstigsten Paket, teilzunehmen.
Katharina Buri
* Name von der Redaktion geändert
11.12.2021