Leider sind Vermieter nicht verpflichtet, Mieterinnen und Mieter im Vorfeld über ihre Verkaufsabsichten zu informieren. Somit erfahren diese oft erst sehr spät von dem Verkauf.
Der sicherste Weg zu erfahren, ob das Haus verkauft worden ist, ist die Einsichtnahme in das Grundbuch. Dort ist der Eigentümer eines Hauses vermerkt, denn erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer des Hauses Eigentümer im rechtlichen Sinn. Für die Einsicht in das Grundbuch ist ein berechtigtes Interesse erforderlich, das Mieter durch Vorlage ihres Mietvertrags belegen können. Die Grundbücher werden bei den örtlichen Grundbuchämtern geführt.
Wichtig zu wissen: der alte Mietvertrag bleibt trotz Eigentümerwechsels voll umfänglich wirksam. Der neue Eigentümer kann also weder den Abschluss eines neuen Mietvertrags noch die Änderung des alten Mietvertrags fordern. Ebenso wenig berechtigt allein der Eigentümerwechsel zu einer Mieterhöhung, vielmehr ist auch der neue Eigentümer an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Da in Berlin der Mietendeckel gilt, sind Mieterhöhungen derzeit nicht möglich.
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06.03.2021