Berlins Schrebergärten sind bis ins nächste Jahrzehnt gesichert. Zumindest der allergrößte Teil von ihnen. Der SPD reicht das nicht aus. Sie fordert ein Gesetz, das alle Parzellen dauerhaft dem Zugriff der Bauindustrie entzieht. Das ist rechtlich kaum machbar – und weckt falsche Erwartungen.
Die dauerhafte Sicherung aller 877 Berliner Kleingartensiedlungen hat sich die SPD in ihr Programm zur Abgeordnetenhauswahl geschrieben. Ein Ziel, für das auch die Linke kämpfen will. Mit dem im vorigen Jahr festgelegten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) läuft derzeit erst einmal eine Schutzfrist für rund 80 Prozent der circa 71.000 Kleingärten bis Ende 2030. Für andere Zwecke soll in den nächsten neun Jahren nur ein Bruchteil in Anspruch genommen werden: 473 Parzellen, entsprechend 0,5 Prozent des Bestandes.
Die SPD will auch das verhindern und den Schutz erweitern. Ihr Argument: Der KEP sei lediglich eine Selbstverpflichtung des Senats und kein wirklicher Rechtsschutz. Mit einem sogenannten „Kleingartenflächensicherungsgesetz“ sollten alle Parzellen für immer erhalten bleiben und beim Neubau von Wohnungen sogar noch Gartenflächen zusätzlich ausgewiesen werden.
Gegen ein derartiges Vorhaben stehen allerdings rechtliche Bedenken des Koalitionspartners: Die Grünen, die im Roten Rathaus das Ressort Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwalten, verweisen auf das Bundeskleingartengesetz und auf geltendes Bundesrecht: „Und da ist große Vorsicht angebracht“, so Jan Thomsen, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Bereits jetzt bestünde die Möglichkeit, bisher ungesicherte Anlagen über eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und über die Bebauungspläne der Bezirke zu sichern. Es sei aber nicht angebracht, bei den Kleingärtnern falsche Erwartungen zu wecken, die rechtlich nicht erfüllt werden könnten.
Rosemarie Mieder
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25.03.2021