Niedrigere Löhne, schlechtere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, miserabler Service für die Mieter. Seit das städtische Wohnungsunternehmen Gewobag seine Dienstleistungen wie Hausreinigung, Winterdienst und Hausmeistertätigkeit an ein privates Unternehmen ausgelagert hat, hagelt es Kritik. In einem offenen Brief klagen Gewerkschafter und Mietervertreter die Zustände an und fordern ein Ende des Outsourcings. Bei den anderen kommunalen Vermietern sieht es nicht viel besser aus.
„Sich auf seine Kernkompetenz zurückziehen“ lautete das Motto, als es vor über zehn Jahren in der Wohnungswirtschaft zur Auslagerung von Dienstleistungen wie dem Hausmeister- und Reinigungsservice kam. Es sollten Personal, Investitionen und damit vor allem Kosten reduziert werden. Einige landeseigene Wohnungsbaugesellschaften gründeten Tochterunternehmen, andere übergaben die Aufgaben gleich komplett an Fremdfirmen.
„Als Gewerkschaft hatten wir bei diesen Prozessen immer sowohl die Arbeits- und als auch die Mietbedingungen im Blick“, erklärt Benjamin Roscher, Landesfachbereichsleiter Besondere Dienstleistungen der Gewerkschaft Verdi. Die Bilanz, die heute gezogen werden muss, ist vernichtend: Niedrigere Löhne, schlechtere Arbeitsbedingungen für die outgesourcten Kräfte und ein miserabler Service für die Mieterinnen und Mieter.
Der alte Tarifvertrag war dann nicht mehr gültig
Das könne man – so der Gewerkschafter – beispielsweise für die kommunalen Unternehmen Degewo und Stadt und Land feststellen, die Tochterunternehmen gründeten. „Aber wo uns der Schuh am meisten drückt, das ist die Gewobag.“ Im Zuge einer Umstrukturierung hatte das Wohnungsunternehmen 2011 seine Tochter Gewobag HS an die Firma „fletwerk“ verkauft, einen Verbund der Service-Anbieter Gegenbauer, B&O und 3B, der sowohl für private als auch landeseigene Wohnungsunternehmen Reinigungsleistungen, Hausmeister- und Handwerkerdienstleistungen ausführt. Fletwerk hatte seinerzeit zwar alle einstigen Gewobag-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter übernommen. „Aber für die galt von da an nicht mehr der mit der Wohnungswirtschaft ausgehandelte Flächentarifvertrag“, erklärt Roscher. Zwar gelang es Verdi, Haustarifverträge für die Angestellten abzuschließen, aber nicht mehr zu den ursprünglichen, besseren Konditionen. Nun sind die Arbeitskräfte zu niedrigerem Verdienst angestellt, arbeiten länger, haben weniger Urlaub und schlechtere arbeitsrechtliche Sicherheiten.
In einem offenen Brief an die Gewobag und die zuständige Senatsverwaltung fordern Verdi, ein Bündnis von Mieterbeiräten und der Berliner Mieterverein die sofortige Rückabwicklung des Outsourcings sowie einen Runden Tisch, um das Problem anzugehen: „Ausgliederung mit dem Argument der Kosteneinsparung findet immer auf dem Rücken der Beschäftigten statt“, heißt es in dem Forderungsschreiben. Zudem: Arbeiten würden nicht zufriedenstellend ausgeführt, Arbeitsmittel und Materialien seien von minderer Qualität, das Personal wechsele ständig, und die Hausmeister seien schlecht erreichbar.
„Die Erkenntnis, dass solches Vermieterverhalten nicht nur unsozial ist, sondern den Service deutlich verschlechtert, setzt sich mitunter auch bei einem Wohnungsunternehmen selbst durch: „Wir sind derzeit dabei, Hausmeister, die noch bei Gegenbauer angestellt sind, ins Unternehmen zurückzuholen“, erklärt der WBM-Pressesprecher Christoph Lang. Eigenes Personal garantiere nämlich den direkten Kontakt zu den Mieterinnen und Mietern – und schaffe damit eine deutlich engere Kundenbindung.
Rosemarie Mieder
Die Kosten auf den Tisch!
Viele Vonovia-Mieter in Dresden sind seit Jahren sauer und gehen juristisch gegen den Immobilien-Konzern vor – den größten Vermieter in der Stadt. Hintergrund: Seit 2016/17 waren etwa die Kosten für den Winterdienst um bis zu 1200 Prozent gestiegen. Anfang dieses Jahres nun hatten die Mieterinnen und Mieter Erfolg: Bei den Prozessen vor dem Amts- und später dem Landgericht ging es um Leistungen wie Winterdienst und Hausmeisterservice, die über die Tochtergesellschaft Vonovia Wohnumfeld GmbH mit Subunternehmen abgewickelt worden waren. Bereits in der ersten Instanz hatte Vonovia einräumen müssen, dass für Hausmeisterleistungen keine Preisverzeichnisse existierten. Das Landgericht urteilte Wochen später im Sinne der Mieter: Vonovia muss Einsicht in alle Rechnungen und Leistungsverzeichnisse gewähren.
rm
LG Dresden vom 18. März 2021 – 4 S 271/20
28.07.2021